Jäger wollen Elektroschocker zum Abrichten der Hunde

Jagdhund Elektroschocker Halsband
Jagdhund Elektroschocker Halsband(c) AP (Jon Super)
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Seit 2005 sind elektrische Halsbänder in Österreich verboten. Einige Jäger fordern, dass speziell ausgebildete Trainer sie wieder einsetzen dürfen. Tierschützer reagieren irritiert.

Ein Hundehalsband mit eingebautem ferngesteuertem Elektroschocker: Was für die einen Tierquälerei, ist für die andern notwendiges Hilfsmittel zum Abrichten von Hunden. Seit 2005 sind die Teleimpulsgeräte in Österreich verboten, nun fordern einige Jäger den neuerlichen Einsatz der Elektrohalsbänder. "Man muss die Weiterentwicklung beim Teleimpuls anerkennen", so Rudolf Gürtler, Jurist und Sachverständiger für Jagd- und Fischereiwesen.

Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte durch eine Veranstaltung mit dem Titel "Tierquälerei durch Tierschutz?" am vergangenen Freitag. Dabei haben sich der Jagdhundetrainer Andreas Gass sowie Gürtlerfür den Einsatz von Teleimpulsgeräte ausgesprochen, die keine Gewebeschäden hinterlassen. Diese sollen für Jagdhunde "ausdrücklich nur durch Spezialisten mit Sachkundenachweis schonend und verhältnismäßig wieder zugelassen werden", sagte der Jurist.

"Verbot hat einen guten Grund"

Für Regina Binder, Tierschutzexpertin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, hat das "Verbot von Teleimpulsgeräten einen guten Grund", der Einsatz sei "tierschutzwidrig": "Laut wissenschaftlichen Untersuchungen können auch Niedrigfrequenzgeräte den Tieren Schmerzen und Leiden zufügen", sagte sie. Ein Hund könne auch anders ausgebildet werden, man müsse sich davon verabschieden, dass "Hunde wie Maschinen funktionieren".

Ähnlich argumentiert auch die Vier Pfoten-Hundeexpertin Ursula Aigner: Würde das Gerät beim Hund nur ein Kribbeln verursachen, sei es nicht notwendig. "Dann reicht auch ein Pfiff", sagte sie. Auch könne niemand überprüfen, wie genau ein Hund den Impuls spürt.

Telereizgeräte

Das Verbot gilt seit Inkrafttretens des neuen Tierschutzgesetzes mit 1. Jänner 2005. Das Gesetz untersagt ausnahmslos die Verwendung von Teleimpulsgeräten, auch ist Erwerb und Besitz dieser Erziehungsgeräte verboten. Bei diesen Geräten kann der Halter bei Nichtbefolgen eines Befehls oder einem Fehlverhalten des Hundes über das Halsband einen dosierten Impuls abgeben.

(APA)

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