Im Vorjahr wurde in der Causa Kampusch gegen fünf Staatsanwälte ermittelt. Mit Mails soll versucht worden sein, den "Erhebungsdrang" zu "bremsen".
Keine Ruhe im Fall Kampusch. Offenbar wollte man im Justizministerium Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen, das im Vorjahr wegen angeblichen Amtsmissbrauchs in der Causa Kampusch gegen fünf Staatsanwälte geführt wurde. Das Verfahren wurde im November 2011 eingestellt.
Nun ist ein E-Mail-Verkehr zwischen Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium, und dem Leiter der für besagte Ermittlungen zuständige Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft, Kurt Spitzer, an die Öffentlichkeit gelangt. Darin werde versucht, Einfluss auf die Ermittlungen zu nehmen, berichtet der "Kurier" am Mittwoch. Pilnacek und Spitzer kommentierten den Artikel gelassen.
Pilnacek habe sich in einem Mail an Spitzer Anfang Juli 2011 "offenbar gesorgt, der unabhängige Richter, der die Zeugen und die Beschuldigten befragt, könnte mehr ermitteln, als der unter Kritik geratenen Staatsanwaltschaft lieb ist", berichtet die Zeitung. Daraufhin soll Spitzer eine Staatsanwältin gebeten haben, den zuständigen Richter in seinem "Erhebungsdrang" zu "bremsen".
Es ging um Einvernahme der einzigen Zeugin
Spitzer bekräftigte am Mittwoch, dass es sich bei den E-Mails lediglich um eine ganz normale "interne Diskussion" gehandelt habe und man damit letztlich gar nicht an den Ermittlungsrichter herangetreten sei. Es sei rechtlich darüber diskutiert worden, ob der Ermittlungsrichter, Georg Putz, über die Ersuchen der Staatsanwaltschaft hinaus zu anderen Beweisthemen Ermittlungen führen habe können.
Konkret sei es dabei etwa um die Einvernahme der einzigen Zeugin der Entführung gegangen. "Wir haben uns nur gefragt: Darf er das oder nicht? Letztlich haben wir ihn lassen", sagte Spitzer zur APA. Putz habe alle Beweise aufnehmen können, die er für erforderlich erachtete und habe die Ermittlungen selbstständig führen können. "Wir haben nie vorgehabt, ihn zu etwas zu veranlassen", so der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft.
Auch Pilnacek kann die Aufregung rund um den E-Mail-Verkehr nicht nachvollziehen: "Es handelte sich lediglich um eine juristische Auseinandersetzung, um die Beurteilung einer Rechtsfrage. Außerdem können wir ein unabhängiges Gericht ohnehin nicht beeinflussen", sagte der Sektionschef zur APA. Die gesetzlichen Vorgaben seien zu jeder Zeit eingehalten worden.
Kritik auch an Rzeszut-Befragung
Die Kritik an der Vorgangsweise Spitzers umfasst aber auch die Befragung des pensionierten OGH-Präsidenten Johann Rzeszut, ehemaliges Mitglied in der vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission zu den Kampusch-Ermittlungen. Dieser habe Kontakt zu Ermittlungsleiter Putz gesucht und ihn mit "werter Kollege" angesprochen, hieß es in dem Zeitungsartikel. Sektionschef Spitzer setzte daraufhin ein Mail an die Staatsanwaltschaft Innsbruck ab, in der er die Frage aufwirft, ob die Ermittlungen des Richters "noch unbefangen geführt werden und nicht bloß den Zweck verfolgen, vom ehemaligen Höchstrichter Anerkennung zu erhalten".
Die Art der Einvernahme Rzeszuts sei jedenfalls "nicht üblich" gewesen, bemängelte Spitzer am Mittwoch. Dieser habe seine Aussagen "ungeprüft" in ein Diktafon sprechen können. "Das hat mich gestört. Jeder Zeuge soll gleich behandelt werden. Es dürfen keine unterschiedlichen Maßstäbe angelegt werden", meinte der Oberstaatsanwaltschaftsleiter. Auch der persönliche Umgang zwischen Rzeszut und Putz sei "eigenartig und unüblich gewesen", kritisierte Spitzer.
(Ag.)