Der Afrikaner wurde bereits vor sechs Jahren von Wiener Polizisten schwer verletzt. Nun gab es eine Aussprache, Entschädigung wurde in Aussicht gestellt.
Sechs Jahre nach der Folteraffäre um den Afrikaner Bakary J. durch Wiener Polizisten hat sich das Innenministerium nun offiziell bei dem Opfer entschuldigt. Das berichtet die Wochenzeitung "Falter". Ministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck hat Bakary J. am vergangenen Mittwoch im Palmenhaus im Burggarten getroffen, wie dieser gegenüber der Austrioa Presseagentur bestätigte.
So heißt es in dem Artikel: "'Ich weiß, es ist spät', sagte Grundböck zur Begrüßung, 'aber ich darf Ihnen heute im Namen des Innenministeriums sagen, dass wir aufrichtig bedauern, was die Polizisten Ihnen angetan haben. Diese Tat ist durch nichts zu rechtfertigen oder zu entschuldigen.'" Zwei Stunden lang sollen die beiden über die Vorfälle vom 6. April 2006 gesprochen haben.
Entschädigung in Ausicht gestellt
Zudem wurde Bakary J. eine Entschädigung für das erlittene Leid in Aussicht gestellt. Die Details der Ansprüche werden ein nächster Schritt sein, sagte Grundböck. Die Summe dafür werde von den mittlerweile entlassenen Beamten im Regress zurückgefordert.
"Dieser Fall ist sehr einzigartig. Das war Folter, eine Scheinhinrichtung mitten in Wien", verurteilte Grundböck gegebnüber der APA die Taten der damaligen Wega-Beamten. Im Sinne der Aufarbeitung gebe es polizeiintern derzeit im Rahmen des Projektes "Polizei macht Menschenrechte" Diskussionen darüber, psychisch und physisch besonders fordernde Funktionen im Exekutivdienst zeitlich zu befristen. "Das wird derzeit diskutiert", sagt Grundböck.
Endgültige Entlassung im April 2012
Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.
Die vier Wega-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert. Dienstrechtlich landete der Fall vor der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission, die eine Entlassung als nicht gerechtfertigt ansah.
Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes wurden schließlich im April 2012 drei involvierte Polizisten entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert.
(APA)