Auch "Spiegel" muss Frau von Josef F. Entschädigung zahlen

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AUSTRIA ABUSE INCEST(c) EPA (Helmut Fohringer)
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4000 Euro muss das deutsche Magazin zahlen, weil über das Sexualleben der Familie F. berichtet wurde. Auch "News" wurde zu 11.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht zur Zahlung einer Entschädigung von 4000 Euro an die Ehefrau von Josef F. verurteilt worden. Nach Ansicht von Richterin Lucie Heindl-König hatte das Magazin mit einem Anfang Mai 2008 erschienenen Artikel über den Inzest-Fall von Amstetten ("Der Terror des Patriarchen") den höchstpersönlichen Lebensbereich der Ehefrau des 73-Jährigen verletzt.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Sowohl der Rechtsvertreter des "Spiegel" als auch die Anwältin der Klägerin erbaten Bedenkzeit.

Wie die Richterin in ihrer ausführlichen Urteilsbegründung deutlich machte, müsse "dieser Kriminalfall, der seinesgleichen sucht" für die Medien "berichtbar" bleiben. Es sei daher zulässig, das Familienleben im Haus F. näher zu beleuchten, "um den Hintergrund verstehen zu können". Eine "anlassbezogene, behutsame Berichterstattung" über die Ehefrau und die Kinder des Mannes, der in Amstetten seine Tochter 24 Jahre in einem Keller gefangen gehalten, missbraucht und mit ihr sieben Kinder gezeugt hatte, sei selbst dann zu tolerieren, wenn diese dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen sehr nahe kommt. "Sonst könnte man über diesen Fall ja nicht berichten", betonte Heindl-König.

"Eine Information zu viel"

Das deutsche Nachrichtenmagazin habe in seinem mehrseitigen Artikel jedoch "eine Information zu viel" veröffentlicht, befand die Richterin. Details aus dem Ehe- und Sexualleben der Familie F. hätten nämlich primär "die Neugier und Sensationslust der Leser befriedigt".

Die Ehefrau dürfe aber nicht zum "medialen Freiwild" erklärt werden, weshalb sie eine - wenn auch deutlich unterhalb ihrer Forderung angesiedelte - Entschädigung zugesprochen bekam.

Höchstpersönlicher Lebensbereich

Das Mediengesetz schützt den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich: Wird in einem Medium dieser auf eine Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, Betroffene in der Öffentlichkeit bloßzustellen, kann m Medieninhaber für die erlittene Kränkung geklagt und gerichtlich belangt werden.

Auch "News" muss zahlen

Bereits am Donnerstag wurde die erste medienrechtliche Klage der Familie von Josef F.im Wiener Straflandesgericht verhandelt. Die Ehefrau  hatte vom "News"-Verlag eine Entschädigung von insgesamt 260.000 Euro verlangt, weil in den Magazinen "News" und "Woman" verschienene Artikel ihren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt hätten.

Richterin Bettina Körber sah bei drei beanstandeten Artikel den Tatbestand erfüllt. Die dafür zugesprochene Entschädigung von insgesamt 11.000 Euro fiel allerdings eher bescheiden aus. Der Rechtsvertreter von "News" meldete dessen ungeachtet volle Berufung gegen das Urteil an.

Im Keller gefangen gehalten

Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei 1996 drei Tage nach der Geburt gestorben, das tote Baby habe der 73-Jährige in einem Heizofen verbrannt.

Josef F. befindet sich in Untersuchungshaft. Der 73-Jährige muss sich wegen wegen Mordes, Sklavenhandels, Vergewaltigung, Freiheitsentziehung, schwerer Nötigung und Blutschande vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen Josef F. findet ab 16. März 2009 statt.

(APA)

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