Ohne Rauch geht's auch: Verbote und Wahlfreiheit

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Was ab 2009 auf Wirte zukommt. Minister Buchinger erwartet bald Einigung.

Wien (ett/pri). Jetzt geht's beim Nichtraucherschutz in Lokalen Schlag auf Schlag. Nach der am Montag von Wirtschaftskammer und Gewerkschaft offiziell vorgestellten Lösung für einen besseren Arbeitnehmerschutz sind nun Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) und Sozialminister Erwin Buchinger (SPÖ) bemüht, auf Regierungsebene Einvernehmen über die geplante Novelle zum Tabakgesetz herzustellen. „Wir haben noch keine Einigung, stehen aber kurz davor“, erklärte Buchinger im Gespräch mit der „Presse“.

Der SPÖ-Ressortchef erläutert im Detail, was auf die Wirte und damit auch auf Lokalbesucher mit der Regelung, die ab Jänner 2009 gelten soll, zukommt:
•Bei Gastronomiebetrieben mit zwei Räumen muss es eine Trennung in einen Raucher- und Nichtraucherbereich geben, wobei die Fläche für Nichtraucher größer sein soll.
•In Gaststätten mit nur einem Raum hängt es von den vorhandenen Quadratmetern ab (genau darüber wird in der Regierung noch verhandelt), welche Regelung zum Tragen kommt.
•Bei Mini-Lokalen (im Gespräch sind 40 bis 50 Quadratmeter) wird es für Lokalbesitzer Wahlfreiheit geben, ob es sich um ein Nichtraucher- oder Raucherlokal handelt.
•Bei größeren Lokalen (in Diskussion sind 70 bis 80 Quadratmeter) kommt es entweder zur bereits angeführten räumlichen Trennung oder zur Führung als Nichtraucher-Lokal.
•In Lokalen, die aufgrund ihrer Größe dazwischen liegen (also zwischen 40/50 und 70/80 Quadratmetern) liegt die Entscheidung bei der Bezirksbehörde. Kann der Lokalbesitzer mittels Gutachten belegen, dass „nur mit unvertretbarem wirtschaftlichen Aufwand“ eine Trennung erfolgen kann, so gilt ebenfalls Wahlfreiheit. Kann dies nicht nachgewiesen werden, bleibt eine Frist von zwei Jahren, dann muss ein Umbau erfolgen.
•Fix ist: Im Eingangsbereich soll ein „Pickerl“ für Gäste anzeigen, um welche Lokalart es sich handelt. Noch auszuhandeln sind die Strafen bei Verstößen, wobei Buchinger für verschärfte Sanktionen eintritt. Was den Arbeitnehmerschutz betrifft, so „bedankt“ sich der Sozialminister, dass die Sozialpartner innerhalb der Frist bis 30. April einen Lösungsvorschlag erarbeitet haben, den er in den Gesetzesentwurf übernehmen will.

Das Paket der Sozialpartner

Insofern hatte Rudolf Kaske, Vorsitzender der Dienstleistungsgewerkschaft Vida, am Montag auch schon die Gelassenheit zum Witzeln, als er das Nichtraucherschutz-Paket gemeinsam mit Gastronomen-Obmann Helmut Hinterleitner zum Besten gab: „Wir haben sozusagen ein Zug-um-Zug-Gesetz kreiert. Das passt sehr gut zum Thema Passivrauchen.“

Das Auditorium im Café Landtmann in Wien zog teils gemächlich am Glimmstängel, als die beiden Herren jene drei Forderungen auf den Tisch legten, die bereits in der „Presse“-Samstag-Ausgabe zu lesen waren (siehe Grafik): Wer seinen Job rauchbedingt kündigt, behält seinen Abfertigungsanspruch (betrifft das Schema „Abfertigung alt“, bei der neuen Version nimmt man ihn ohnedies wie einen Rucksack mit). Ein Vorschlag, der ebenso im Kollektivvertrag der Gastronomie festgeschrieben werden soll wie die Ausweitung von Gesundheits-Maßnahmen und ein besonderer Lehrlingsschutz.

Die Notwendigkeit dieser Adaptierungen führten die Sozialpartner auf die Gefahren des Passivrauchens zurück. Also ging Kaske davon aus, „dass die Regierung unsere Vorschläge auch umsetzt“. Eine Drohung? „Nein, allenfalls ein Fingerzeig.“ Nachsatz: „Weil wir ja freundliche Leute sind.“

Das Paket wurde mit drei Empfehlungen aufgepeppt. Die Frage, über die die Regierung nun berät, nämlich wann und unter welchen Bedingungen die Gastwirte die freie Wahl zwischen Raucher- und Nichtraucher-Betrieb haben, wurde nur angerissen. Hinterleitner plädiert für ein Art Korridor von 75 Quadratmetern plus/minus zehn. Die definitive Genehmigung soll bei der Gewerbebehörde liegen.

AUF EINEN BLICK

Gewerkschaft und Wirtschaft haben am Montag ihre Lösung für den Arbeitnehmerschutz in Raucherlokalen präsentiert. Die Regierung will nun rasch über das neue Gesetz zum Nichtraucherschutz in Lokalen verhandeln, das ab Anfang 2009 gelten soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.04.2008)


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