Nach der Rücktrittserklärung von Papst Benedikt XVI. hat der Vatikan angekündigt, dass das neue Kirchenoberhaupt noch vor Ostern gewählt sein soll. Gewählt wird der neue Papst von nach derzeitigem Stand 115 Kardinälen, die jünger als 80 Jahre sind und sich zum sogenannten Konklave im Vatikan versammeln. Vergangenen Freitag hat das Verfahren Fahrt aufgenommen. Im Folgenden Details zum Ablauf: >> EINBERUFUNG DES KONKLAVES >> RAHMENBEDINGUNGEN DES KONKLAVES >> ABLAUF DER PAPSTWAHL >> VERFAHREN NACH DER PAPSTWAHL >> INFORMATION DER ÖFFENTLICHKEIT
(c) Reuters (OSSERVATORE ROMANO)
Der Rücktritt um 20 Uhr am vergangenen Donnerstag leitete die sogenannte Sedisvakanz, die Zeit ohne Papst, ein. Am Freitag schickte Kardinaldekan Angelo Sodano Briefe an die 208 lebenden Kardinäle und rief sie zu sogenannten Generalkongregationen zur Vorbereitung des Papstwahl zusammen. Da viele Kardinäle bereits im Vatikan versammelt sind, beginnen die Treffen am Montag. Zentrale Aufgabe ist die Festlegung des Starttermins für das Konklave, das schon wenige Tage später, möglicherweise am Wochenende, beginnen könnte. Benedikt XVI. gab den Kardinälen noch vor wenigen Tagen freie Hand für die schnelle Festsetzung eines Termins. >> Zurück zur Übersicht
(c) Reuters (OSSERVATORE ROMANO)
Das Wort leitet sich vom lateinischen "cum clavis" ("mit Schlüsseln") ab. Es meint sowohl die Wahlversammlung als auch den von der Außenwelt abgeriegelten Bereich im Vatikan, in dem die Kardinäle ihre Entscheidung treffen. Konkret findet die Papstwahl in der wegen der Deckengemälde Michelangelos weltberühmtem Sixtinischen Kapelle statt. Das Eingeschlossensein soll die Kardinäle vor Einflüssen von außen schützen und eine möglichst schnelle Einigung ermöglichen. Zu Beginn der Versammlung verpflichten sie sich zu absoluter Geheimhaltung - automatische Strafe für den Bruch des Eids ist die Exkommunikation. >> Zurück zur Übersicht
(c) Reuters (OSSERVATORE ROMANO)
Das Konklave wird mit einer Messe und Gebeten eröffnet. Die Kardinäle stimmen mit Stimmzetteln in geheimer Wahl ab; eine Enthaltung ist nicht erlaubt. Nötig ist eine Zweidrittelmehrheit. Nach einer von Benedikt XVI. erlassenen Regeländerung ist die Zweidrittelmehrheit zwingend - egal, wie viele Wahlgänge dafür angesetzt werden müssen. Die früheren Regeln sahen vor, dass sich die Kardinäle nach mehreren erfolglosen Wahlgängen darauf einigen konnten, statt der Zweidrittel- nur noch die absolute Mehrheit als Grenze für Wahl eines neuen Papsts anzusetzen. >> Zurück zur Übersicht
(c) Reuters (OSSERVATORE ROMANO)
Wie es jetzt weiter geht
Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.