Klage gegen "Unabhängige Opferschutzkommission"

APA/HANS KLAUS TECHT
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Ein Wiener Rechtsanwalt will erreichen, dass die Verwendung des namens untersagt wird. Die Kommission sei nicht unabhängig und bezeichne sich "wie eine Behörde".

Der Wiener Rechtsanwalt Wolfgang Renzl hat Klage gegen die "Unabhängige Opferschutzkommission" eingebracht, an die sich Opfer kirchlicher Missbrauchsfälle wenden können. Der Anwalt verlangt in seiner Klage gegen deren Vorsitzende Waltraud Klasnic und deren Sprecher Herwig Hösele, die Verwendung des Namens zu unterlassen. Gegenüber der Austria Presseagentur begründete er die Klage damit, dass die Kommission einerseits nicht unabhängig sei und sich andererseits "wie eine Behörde" bezeichne und als solche aufzutreten versuche.

Der Anwalt erklärte, die Klage aus eigenem Antrieb eingebracht zu haben. Unterstützt wird er unter anderem von der Plattform "Betroffener kirchlicher Gewalt". Nicht zufällig wird die Klage während der laufenden Eintragungswoche des Volksbegehrens gegen Kirchprivilegien eingebracht, das sich ebenfalls gegen kirchliche Missbrauchs- und Gewaltverbrechen wendet.

"Irreführende Unternehmensbezeichnung"

Die Klage richtet sich nicht gegen die Tätigkeit der "Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft" bzw. der "Unabhängigen Opferschutzkommission" sondern gegen die "irreführende Unternehmensbezeichnung". Die Unabhängigkeit wird schon allein deshalb bezweifelt, weil die Einrichtungen "entgeltlich im Auftrag der Bischofskonferenz" handeln, wie es in der Klagsschrift heißt.

Die Bezeichnung "Anwaltschaft" sei irreführend, weil es sich weder um Anwälte noch um eine ganze Anwaltschaft handle. Da der Gesetzgeber diesen Begriff auch zur Bezeichnung von Behörden, wie etwa der Volksanwaltschaft oder der Patientenanwaltschaft verwendet, entstehe der Eindruck, dass es sich bei der Opferschutzanwaltschaft um eine staatliche Behörde handle.

In gleicher Weise verwende der Gesetzgeber auch die Bezeichnung "Kommission" für Behörden. Die Klienten würden dadurch getäuscht, sie würden davon abgelenkt, dass ihnen auch die gerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche durch unabhängige Rechtsanwälte offen stünde, heißt es in der Klagsschrift.

Verlangt wird nun, die Verwendung der Bezeichnungen "Unabhängige Opferschutzanwaltschaft" bzw. "Unabhängige Opferschutzkommission" gerichtlich zu untersagen und das Urteil zu veröffentlichen.

(APA)

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