Kreuze in Volksschule abgehängt

Kreuze Volksschule abgehaengt
Kreuze Volksschule abgehaengt(c) Clemens Fabry
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Die Mutter eines Schülers soll in einer Wiener Schule erreicht haben, dass sämtliche Kreuze abgehängt werden. Die Behörden wissen von nichts.

Wien. Da sie es als „religiöse Bevormundung“ empfand, hat die Mutter eines Schülers in einer Wiener Volksschule erreicht, dass die Kreuze aus allen Klassenzimmern entfernt wurden. Diese Mitteilung der Initiative „Religion ist Privatsache“ machte am Dienstag die Runde und sorgte sogar bei Bildungsstadtrat Christian Oxonitsch (SPÖ) für Verwirrung. Denn in seinem Büro hatte niemand etwas davon mitbekommen. „Wir wissen nicht einmal, um welche Volksschule es sich dabei handelt“, sagt Sprecherin Nina Böhm gegenüber der „Presse“. „Die Initiative hat uns noch nicht kontaktiert, auch wir haben aus den Medien erfahren, dass die Kreuze abgehängt worden sein sollen.“

Ähnlich ratlos zeigt man sich im Stadtschulrat. Matias Meissner, Sprecher von Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl: „Wir versuchen gerade selbst herauszufinden, was es damit auf sich hat und welche Schule betroffen ist.“

Zum Hintergrund: Im Wiener Schulgesetz ist festgehalten, dass an Pflichtschulen, an denen die Mehrheit der Schüler christlichen Religionsgemeinschaften angehört, in allen Klassen Kreuze aufzuhängen sind – wie im umgekehrten Fall vorzugehen ist, ist im Gesetz nicht festgehalten. Die Entscheidung darüber trifft die jeweilige Schulleitung. Diese habe sich laut Eytan Reif von der Initiative zunächst geweigert, der Mutter mitzuteilen, wie viele Schüler christlichen Religionsgemeinschaften angehören – und zwar aus Datenschutzgründen. „Was aus unserer Sicht nicht zulässig ist, da dabei keine Namen bekannt gegeben und keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden“, meint Reif. „Das Auskunftspflichtgesetz in Wien rechtfertigt das Einfordern dieser Daten.“

Schließlich habe sich die Direktorin der Schule doch dazu bereit erklärt, und es habe sich herausgestellt, dass weniger als die Hälfte der Schüler „als Christen gemeldet“ seien – wodurch laut der laizistischen Initiative „für das Anbringen von Kreuzen jegliche Grundlage fehlte“ und die Kreuze schließlich abgehängt wurden. Eine Klage oder Klagsandrohung sei dieser Entscheidung nicht vorausgegangen. Für Reif zeigt dieser Fall, dass sich „Zivilcourage lohnt“. Bei der „Meldestelle“ der Initiative würden noch einige ähnliche Beschwerden vorliegen. Er rechnet deshalb damit, „dass nun weitere Eltern ihr Recht auf Freiheit von Religion in öffentlichen Schulen einklagen werden“.

Reif betont auch, dass es sich bei der Mutter um keine Muslimin handle, sondern um jemanden „mit konfessionslosem Background“. Weder er noch die Mutter (eine 40-jährige Südamerikanerin) wollten im Gespräch mit der „Presse“ verraten, um welche Schule es sich handelt. Reif: „Nur so viel, es ist eine öffentliche Volksschule in einem der inneren Bezirke Wiens.“ Auch die Direktorin habe kein Interesse am Bekanntwerden der Schule, weil sie um deren Ruf fürchte und verhindern wolle, dass sie als „Ausländerschule“ gelte. Das, so Reif, sei ein weiterer heikler Aspekt dieser Causa.

Ein vergleichbarer Fall sei dem Büro des Bildungsstadtrats im Übrigen nicht bekannt. Es sei zwar vereinzelt (zuletzt 2009) zu solchen Anfragen gekommen, aber den Fall, dass deswegen die Kreuze entfernt werden, habe es noch nicht gegeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.05.2013)

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