27 Monate teilbedingte Haft für einen Geistlichen im Kanton Solothurn, der sich in Drogengeschäfte und Geldwäsche hineinziehen ließ.
Ein Pfarrer aus dem Nordschweizer Kanton Solothurn ist vom Bezirksgericht Bülach zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt worden. Der Geistliche hatte sich in Drogengeschäfte hineinziehen lassen. Sieben Monate muss der Pfarrer absitzen, abzüglich zwei Monate Untersuchungshaft.
Laut Gericht hat der 45-Jährige Vorbereitungen zu einem Drogentransport getroffen sowie mehrfach Gehilfenschaft dazu geleistet. Zudem wurde er der mehrfachen versuchten Geldwäscherei schuldig gesprochen. Eine mitbeschuldigte Frau erhielt ebenfalls eine Haftstrafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
(APA)