"Kirchensteuer-Flüchtlinge" profitieren genauso von Kunstschätzen der Kirche. Daher verlangt der Bauernbund einen Kultusbeitrag für alle. ÖVP und Kirche wollen den Vorschlag prüfen.
Wer aus der Kirche austritt, soll dennoch für den Erhalt der Sakralbauten aufkommen, so ein Vorstoß vom oberösterreichischen Bauernbund: "Kirchensteuer-Flüchtlinge", so Landesobmann Max Hiegelsberger am Mittwoch, sollen einen gleichwertigen Kultusbeitrag leisten. ÖVP-Chef Michael Spindelegger will sich den Vorschlag von Hiegelsberger "in der Tiefe anschauen". Der Linzer Generalvikar Severin Lederhilger will darüber diskutieren, was Nicht-Katholiken "beitragen können und auf welche Weise". Für Heinz Oberhummer von der Initiative "Religion ist Privatsache" ist der Vorstoß "undemokratisch".
Hiegelsberger vermisse in der aktuellen Diskussion um die Gerechtigkeit der Steuerlast eine Gerechtigkeitsdebatte im Zusammenhang mit dem Kirchenbeitrag. Es sei nicht gerecht, dass jene, die aus der Kirche austreten, keinen Beitrag im Kultusbereich leisten müssen, sagte Hiegelsberger. "Die Geschichte und Identität eines Landes finden sich auch in den geschichtsträchtigen Gebäuden. Die Stifte, Klöster und Kirchen sind Wahrzeichen des Landes Oberösterreich." Der Kirchenbeitrag werde auch zum Erhalt dieser Bauten verwendet, erklärte der Landesobmann. "Es kann nicht sein, dass von diesen Wahrzeichen jeder profitiert, aber nicht alle beim Erhalt mitzahlen."
Die Höhe des Kultusbeitrags solle sich am Einkommen orientieren, so Hiegelsberger. Er regt eine steuerliche Absetzbarkeit mit bis zu 400 Euro pro Jahr an.
Spindelegger: "Weniger zahlen Beiträge"
ÖVP-Bundesparteiobmann Spindelegger sagte gegenüber ATV, dass sich "leider immer weniger in einer Kirche aktiv engagieren und als Mitglied dort auch Beiträge zahlen", will aber den Vorschlag von Hiegelsberger erst genauer prüfen.
Der Stellvertreter des Linzer Bischofs Ludwig Schwarz, Generalvikar Severin Lederhilger, will generell über einen Kultusbeitrag "für den Schutz und Erhalt von Kulturgütern" diskutieren - allerdings unabhängig vom Kirchenbeitrag, da dieser "neben dem Erhalt von wertvollen, allgemein zugänglichen Kulturbauten wesentlich auch der Ermöglichung vieler weiterer kirchlicher Aufgaben dient". Man müsse sowohl die kulturellen Leistungen der Kirche als auch die Möglichkeiten für Beiträge von "Menschen, die ihr nicht angehören", berücksichtigen.
Oberhummer ortet hinter dem Vorschlag Hiegelsbergers die Absicht, "eine verfassungswidrige Zwangsfinanzierung überwiegend der Katholischen Kirche einzuführen". Der Staat finanziere ohnedies die religiöse Erziehung und über die Denkmalämter den Erhalt von Kirchen und anderen religiösen Kulturgütern.
(APA/Red.)