Bayern: Verwaltungsgericht will Taufe nicht annullieren

Bayern Verwaltungsgericht will Taufe
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Ein Mann hatte gegen die katholische Kirche geklagt, weil seine Tochter gegen seinen Willen getauft worden war. Das Gericht lehnt ein Urteil ab, weil es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handle.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es abgelehnt, die Taufe eines Kindes zu annullieren. Ein Vater wollte die Taufe seiner Tochter vor Gericht rückgängig machen, wie die bayerische Landesanwaltschaft am Montag berichtete. Dazu hatte der Mann beim Verwaltungsgericht in Augsburg gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt.

Hintergrund war, dass die geschiedene Ehefrau des Mannes die damals dreijährige Tochter im Jahr 2010 taufen ließ, ohne den Vater zu fragen. Die Augsburger Richter wiesen die Klage jedoch ab, und der VGH in München bestätigte die Entscheidung. Die Richter betonten, dass die Taufe als Sakrament zum Kern der innerkirchlichen Angelegenheiten zähle, die von Gerichten entweder gar nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden könnten.

(Ag.)

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