Amoklauf von Winnenden: Mutter soll zahlen

Tatort in Winnenden
Tatort in WinnendenEPA
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Die Mutter des Amokläufers von Winnenden wird geklagt, die Hinterbliebenen der Opfer werfen ihr Verletzung der Aufsichtspflicht vor.

Vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden sind die Zivilklagen noch lange nicht verhandelt. Inzwischen ist auch die Mutter ins Visier der Kläger geraten. Weil sie nach deren Meinung ihre Aufsichtspflicht für ihren zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alten Sohn verletzt hat, soll sie Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Die Stadt und die Hinterbliebenen machen Forderungen in Millionenhöhe geltend.

Sie stützen sich auf den Vorwurf, die Frau habe ihren Sohn nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt, wie ihr Anwalt Erik Silcher am Samstag der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart sagte und damit Angaben der "Stuttgarter Zeitung" bestätigte. "Das halte ich bei einem 17-Jährigen aber für sehr abwegig", sagte der Anwalt. Die Forderungen seien daher unberechtigt.

15 Menschen erschossen

Lange Zeit hatten sich die Forderungen lediglich gegen den Vater von Tim K. gerichtet, weil er die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmerschrank aufbewahrt hatte. Sein Sohn hatte damit am 11. März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen erschossen und 14 verletzt. Zum Schluss tötete sich Tim K. selbst. Das Stuttgarter Landgericht hatte den Vater im Februar diesen Jahres in einem wieder aufgerollten Strafprozess unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Nach früheren Schätzungen des Rechtsanwalts Jens Rabe, der die Stadt und 35 Einzelkläger vertritt, summieren sich allein die zivilrechtlichen Forderungen der Kommune auf rund 9,4 Millionen Euro. Die Stadt hatte die Albertville-Realschule, wo der Amoklauf begann, nach der Tat umbauen lassen. Hinzu kommen mehr als 1,5 Millionen vonseiten der Einzelkläger. Weder die Stadt noch Rabe waren am Samstag zunächst für Nachfragen zu erreichen.

Bisher nur Vater geklagt

Vor einigen Monaten habe die Stadt dieselben Forderungen auch gegen die Mutter erhoben, um auf diesem Weg an Geld zu kommen, sagte Silcher. Da bis dahin nur der Vater im Visier der Kläger gestanden habe, hätte auch nur er den Angaben nach zahlen müssen. Über die Zivilklagen laufen außergerichtliche Gespräche.

Der "Stuttgarter Zeitung" zufolge hat sich die Unfallkasse Baden-Württemberg den Forderungen gegen beide Elternteile angeschlossen. Stadt und Unfallkasse gingen davon aus, dass auch die Mutter eine Mitschuld an der Bluttat trage und vermuteten, dass die Frau vermögend sei. "Ihr Mann soll seinen gut laufenden Betrieb im Kreis Ludwigsburg nach dem Amoklauf an seine Frau überschrieben und diese das Unternehmen später für eine hohe Summe verkauft haben", schreibt die Zeitung.

(APA/dpa)

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