Deutschland: Handel mit Nacktbildern von Kindern wird bestraft

APA
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Als Konsequenz rund um die Kinderporno-Affäre um einen deutschen Politiker soll es nun harte Strafen geben.

Berlin (APA/Reuters) - Als Konsequenz aus der Kinderporno-Affäre um den deutschen SPD-Politiker Sebastian Edathy sollen die Herstellung und der Handel von Fotos und Videos nackter Kinder und Jugendlicher in Deutschland hart bestraft werden. Ein Reuters am Wochenende vorliegender Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sieht mehrjährige Haftstrafen bei Verbreitung von "bloßstellenden Bildaufnahmen" vor.

Demjenigen, der "unbefugt eine bloßstellende Bildaufnahme von einer anderen Person oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt", droht laut Gesetzesentwurf eine Haftstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wer diese verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht, dem drohen gar bis zu drei Jahre Gefängnis. Einbezogen werden damit auch unerlaubt gemachte Fotos von Erwachsenen.

Ziel sei es, dass Bildaufnahmen von Kindern nicht zu vornehmlich sexuellen Zwecken einer anderen Person oder sogar öffentlich zugänglich gemacht würden, heißt es in der Gesetzesbegründung. So dürfen Nacktbilder von Kinder und Jugendlichen nicht mehr in sogenannten Tauschbörsen zur Verfügung gestellt werden. Bisher waren Nacktbilder von Kindern nur strafbar, wenn die Opfer in eindeutiger sexueller Pose abgelichtet wurden.

Eltern gelten aber weiterhin als "befugt", ihre Kinder etwa am Strand nackt zu fotografieren. Maas hat dies mehrfach deutlich gemacht. Niemand dürfe aber mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen.

Maas stellt in dem Gesetzesentwurf zudem im Strafrecht klar, dass sogenannte Posing-Fotos, bei denen Kinder "in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" zu sehen sind, als pornografische Schriften gelten. Der Handel damit kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, bei bandenmäßiger Kriminalität sogar mit bis zu zehn Jahren.

Edathy hatte Nacktfotos von Kindern und Jugendlichen, die laut den Ermittlern nicht als strafrechtlich relevant einzustufen sind, bei einem Online-Händler bestellt. In der Politik gibt es seither die Bestrebung, den Handel mit solchen Fotos per Gesetz zu unterbinden.

Als bloßstellende Aufnahmen, die künftig bestraft werden, gelten auch Fotos von betrunkenen Personen oder blutende Opfer von Gewalttaten. Das Ministerium will so den "höchstpersönlichen Lebensraum" des Einzelnen schützen, der durch Handy-Kameras und die geringere Hemmschwelle im Internet immer mehr in Gefahr gerate.

Ein Sprecher des Justizressorts sagte, der Entwurf sei im frühen Stadium der Abstimmung zwischen den Ministerien. Geplant sei, dass die Regelungen im kommenden Jahr in Kraft treten.

Enthalten sind auch seit längerem geplante Verschärfungen zur Eindämmung von sexuellem Missbrauch. Bei solchen Delikten soll die Verjährungsfrist erst ab dem 30. Lebensjahr des Opfers beginnen, statt bisher mit dem 21. Lebensjahr. Bei schweren Taten, die der Verjährungsfrist von 20 Jahren unterliegen, müssen Täter somit bis zum 50. Lebensjahr des Opfers damit rechnen, belangt zu werden. Weiter ist vorgesehen, dass von Deutschen im Ausland begangene Sexualstraftaten unabhängig von der Rechtslage am Tatort in Deutschland bestraft werden.

Familienministerin Manuela Schwesig begrüßte den Gesetzesentwurf. Er sei Teil eines Gesamtkonzeptes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Beide Ministerien planen auch Verbesserungen bei der Prävention. So soll mehr Geld in ein Projekt zur Betreuung Pädophiler investiert werden.

(APA)

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