Frankreich: Keine Sterbehilfe für durch Tumor entstellte Frau

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Eine unheilbar an Krebs erkrankte Frau stellte in Frankreich einen Antrag auf aktive Sterbehilfe. Das Gericht hat dagegen entschieden. Auch Kirche und Politik sprechen sich gegen Euthanasie aus.

Der 52-Jährigen Chantal Sébire blieb ihr Wunsch auf aktive Sterbehilfe vom französischen Gericht versagt. Sie leidet bereits seit acht Jahren an einem unheilbaren Tumor. Der Krebs hat das Gesicht der Kranken zerfressen, sie muss täglich untertägliche Schmerzen aushalten.

Antrag auf Sterbehilfe

Die französiche Krebspatientin will mit Würde aus dem Leben scheiden und sich nicht vom Tumor dahinraffen lassen. Da aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten ist, stellte sie beim "Tribunal de Grande Instance" in Dijon einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung. Sie forderte für ihren Arzt das Recht, ihr eine tödliche Substanz auszuhändigen. Sie will die giftige Mischung im Kreise ihrer Familie einnehmen, wenn sie es für richtig hält.

Das Landgericht folgte am Montag jedoch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es lehnte das Gesuch der 52-Jährigen ab. "Das Gesetz ist unmenschlich und meine Mandantin tief enttäuscht", äußerte sich Anwalt Gilles Antonowicz.Staat und Kirche gegen Euthanasie

Die französische Regierung hat vor knapp drei Jahren ein Gesetz verabschiedet, das aktive Sterbehilfe untersagt. Sterbehilfe stehe demnach im Widerspruch zur Verpflichtung der Ärzte, Leben zu retten. Auch die Kirche ist gegen die Sterbehilfe und untersagt ihren Gläubigen jegliche Hilfestellung im Sterbeprozess.

Die ehemalige Lehrerin hatte auch schon an Staatspräsident Nicolas Sarkozy geschrieben. Dieser verlautbarte nach seinem Wahlsieg im Mai 2007 "allen Franzosen, die vom Leben zerbrochen wurden" Hilfe und Unterstützung zu geben.

Sarkozy schlug der Krebskranken ein neues medizinisches Gutachten der besten Experten des Landes vor, verwies jedoch auch hinsichtlich der Sterbehilfe auf die geltende Rechtslage in Frankreich. Premier Fillon bot der Kranken die Möglichkeit an, sich im Krankenhaus ins Koma versetzen zu lassen. Er stellte sich jedoch entschieden gegen die Forderungen der Frau.

Lange Krankengeschichte

Für Chantal Sébire ist das ein weiterer Rückschlag auf ihrer langen Leidensgeschichte. Vor acht Jahren wurde der Krebs erkannt. Mittlerweile hat er ihre Nase und den Oberkiefer zerfressen. Sie hat ihren Geschmacks- und Geruchssinn verloren und ist erblindet.

Sie will jedoch nicht aufgeben und - wenn nötig - die tödliche Substanz aus dem Ausland holen. Schon im September 2007 machte die französische Schauspielerin Maia Simon Schlagzeilen, als sie zum Sterben in die Schweiz reiste, nachdem ihr die Sterbehilfe in Frankreich verwehrt wurde.

In der Europäischen Union ist aktive Sterbehilfe derzeit in Luxemburg, den Niederlanden und Belgien erlaubt.

(APA/Red.)

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