Der Ex-IWF-Chef hat sich durch Teilnahme an Sexpartys nicht strafbar gemacht, entschied das Gericht im französischen Lille.
Lille. Drei Jahre lang wurde im französischen Lille ermittelt. Am gestrigen Freitag durfte Dominique Strauss-Kahn (DSK) dann als freier Mann nach Hause gehen. In einem aufsehenerregenden Prozess um Zuhälterei saß der ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) gemeinsam mit weiteren 13 Beteiligten auf der Anklagebank.
Mit eiserner Mine hörte er der Urteilsverlesung zu: Er habe sich durch seine Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, entschied das Gericht im französischen Lille. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch die meisten seiner Mitangeklagten wurden freigesprochen.
In dem Prozess ging es um Sexpartys zwischen den Jahren 2008 und 2011. Der Richter wies in der Urteilsbegründung erneut darauf hin, es sei in dem Prozess nicht um die Verurteilung von Sexpraktiken gegangen. Der 66-Jährige habe die Prostituierten nicht bezahlt und sei damit unschuldig. Strauss-Kahn hatte nie geleugnet, an ausschweifenden Partys in verschiedenen Städten teilgenommen zu haben, jedoch stets beteuert, sich nicht strafbar gemacht zu haben: Schließlich habe er nicht gewusst, dass die beteiligten Frauen Prostituierte gewesen seien. Zuhälterei wird in Frankreich deutlich weiter ausgelegt als in Österreich und kann zum Beispiel auch Prostitution umfassen, die von Dritten bezahlt oder bei Sexpartys organisiert wird.
Der nach einem Luxushotel benannte „Carlton“-Prozess stand vor allem wegen der pikanten Details über das Sexleben des ehemaligen Ministers in den Schlagzeilen. So kam ans Licht, wie herabwürdigend er die Callgirls behandelte. Prostituierte berichteten teilweise unter Tränen von den Abenden. Via SMS vergewisserte sich Strauss-Kahn, ob auch ausreichend „Material“ bei diesem Partys vorhanden sei. Dennoch: Er habe immer geglaubt, es handle sich um gefällige Frauen, um Sekretärinnen oder Freundinnen der Teilnehmer.
Moralischer Bankrott
Eine Rückkehr in die Politik ist für den ehemaligen Hoffnungsträger der Sozialisten nun ausgeschlossen. Auch wenn Strauss-Kahn freigesprochen wurde, sei der Gerichtsprozess eine moralische Bankrotterklärung, so viele Kommentatoren. Seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft musste er schon 2011 ad acta legen: Wegen Vergewaltigungsvorwürfen einer Angestellten eines New Yorker Hotels musste er damals seinen Job als IWF-Chef quittieren. (zoe)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2015)