Chicago: Mordanklage gegen Polizisten

Polizeibeamte in Chicago.
Polizeibeamte in Chicago.(c) REUTERS (FRANK POLICH)
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Ein Beamter in Chicago hatte einen jungen Schwarzen, der mit einem Messer herumspielte, mit 16 Schüssen getötet. Vorerst gibt es keine Ausschreitungen.

Chicago. Mehr als ein Jahr nach den tödlichen Schüssen auf einen schwarzen Teenager in Chicago muss sich ein Polizist wegen Mordes verantworten. Jason Van Dyke (37) wurde am Mittwoch angeklagt, weil er den 17-jährigen Laquan McDonald mit 16 Kugeln niedergestreckt haben soll. Nach der Veröffentlichung eines Videos des Vorfalls kam es zunächst nicht zu den befürchteten Ausschreitungen.

Der Teenager soll nach Darstellung der Polizei mit einem Messer vor einem Polizeiauto herumgefuchtelt haben. Laut Staatsanwaltschaft gab es aber keine bedrohliche Situation, die das Verhalten des Polizisten rechtfertigte. Der Angeklagte eröffnete laut Staatsanwaltschaft unmittelbar das Feuer und schoss selbst dann weiter, als der Bursch bereits am Boden lag. Auf dem Video vom Oktober 2014, aufgenommen von einer Kamera auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs der Sicherheitskräfte, ist zu sehen, wie der Polizist 30 Sekunden nach seiner Ankunft vor Ort und nur sechs Sekunden nach Verlassen seines Wagens zu schießen anfängt. Danach lassen die Beamten den 17-Jährigen verbluten, ohne Hilfe zu leisten.

Nach Veröffentlichung des Videos versammelten sich hunderte Demonstranten in Chicago, es blieb aber zunächst friedlich. Auch die Familie des Opfers sprach sich gegen Gewalt aus: „Niemand versteht den Ärger besser als wir, aber wenn Sie sich entscheiden zu demonstrieren, bitten wir Sie eindringlich, friedlich zu sein“, hieß es in einer Erklärung der Familie McDonald.

Hohe Entschädigung für Familie

Chicago hat der Familie des Opfers im April eine Entschädigung von umgerechnet 4,7 Millionen Euro bewilligt. Fälle von Polizeigewalt vor allem gegen Schwarze sorgen immer wieder für Aufruhr in der afroamerikanischen Bevölkerung der USA. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.11.2015)

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Es habe keine bedrohliche Situation gegeben, die das Verhalten des Polizisten rechtfertige, sagt die zuständige Staatsanwältin.

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