Polen: Kirchen-Kreuzzug gegen künstliche Befruchtung

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Das Parlament verwarf einen Gesetzesentwurf, wonach künstliche Befruchtung illegal sein soll. Polens Bischöfe hatten sich hinter die Initiative gestellt und betroffenen Eltern vorgeworfen, Kinder als Ware zu behandeln.

WARSCHAU (APA/red.). Erzkatholische Kreise in der an sich schon katholischen Hochburg Polen machen gegen die Chance mobil, dass Eltern, die auf normalem Weg keine Kinder kriegen können, eine künstliche Befruchtung versuchen: Diese Woche beriet das Parlament über einen Gesetzesentwurf, der „In-vitro-Fertilisation“ verbietet. Er war von der Initiative „Contra in vitro“ eingebracht worden, die etwa 160.000 Unterschriften gesammelt hatte – und in der Nacht auf Freitag dann doch mit 162 Ja- bei 244 Gegenstimmen verworfen.

Dabei schmiss sich auch Polens Kirche voll ins Zeug: In einem offenen Brief des Familienausschusses der Bischofskonferenz hieß es, Paare, die künstliche Befruchtung wählten, behandelten ein Kind wie einen „Gegenstand, den man kaufen kann“. Zudem führe die Methode zum Tod der „im Embryonalstadium befindlichen Brüder und Schwestern“ des geborenen Kindes.

„Zivilisation des Todes“

Bischof Kazimierz Gorny, Leiter des Familienausschusses, gab dem Thema gar grundlegende Bedeutung für die westliche Zivilisation: „Hier treffen die Zivilisation der Wahrheit, Liebe und des Lebens auf jene der Lüge, des Egoismus und Todes“, sagte er der Zeitung „Gazeta Wyborcza“. Laut dem Blatt riefen Bischöfe persönlich bei Politikern an, um sie gegen die In-vitro-Methode einzunehmen.

Eine Mehrheit im Parlament war freilich schon im Vorfeld zweifelhaft. Parlaments-Vizepräsident Stefan Niesiolowski von der rechtsliberalen Regierungspartei „Bürgerplattform“ (PO) machte sich sogar vor Journalisten lustig über den offenen Brief der Bischöfe: „Ich würde ja gleich lebenslange Haft für Kinder einführen, die aus einer künstlichen Befruchtung stammen“, meinte er sarkastisch.

Beschränkung auf Ehepaare

Dem Parlament liegen aber noch weitere Gesetzesprojekte zu dem Thema vor. Darunter solche, die künstliche Befruchtung auf verheiratete Paare beschränken und das Einfrieren befruchteter Eizellen verbieten wollen. Von der rechtskonservativen Oppositionspartei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) stammt ein Entwurf, der jenem der Initiative „Contra in vitro“ ähnelt.

LEXIKON

Bei der In-vitro-Fertilisation (lat. „Befruchtung im Glas“) werden Ei und Samen in einem Gefäß zusammengebracht, das befruchtete Ei kommt in den Uterus. Das erste „Retortenbaby“ war 1978 die Britin Louise Brown.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.09.2009)

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