Deutsches Gericht: Silikonbrüste bei Polizei erlaubt

Die Frau hatte sich vor Gericht zur Wehr gesetzt.
Die Frau hatte sich vor Gericht zur Wehr gesetzt.APA/dpa/Carmen Jaspersen
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Eine Frau aus Dortmund dürfe nicht wegen ihrer Silikonbrüste vom Dienst als Polizistin ausgeschlossen werden. Das medizinische Risiko liege unter 20 Prozent.

Eine 32 Jahre alte Frau aus Dortmund darf wegen ihrer Silikonbrüste nicht von der Bewerbung für den Polizeidienst ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt. Laut der deutschen Polizeiverordnung sind Frauen mit Brustimplantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht geeignet für den Job als Polizistinnen.

Die Richter gaben am Mittwoch jedoch der Krankenschwester Recht, die im Frühjahr 2014 aus medizinischen Gründen bei der Polizei abgelehnt worden war. Die Frau hatte sich gegen die Entscheidung des Polizeiarztes zur Wehr gesetzt. Das Gericht berief sich auf ein eigens für den Fall in Auftrag gegebenes Gutachten der Uniklinik Bonn. Danach besteht bei Implantaten ein gewisses Risiko eines Risses oder einer schmerzhaften Umkapselung (Fibrose). Es liege aber unter 20 Prozent.

(APA/dpa)

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