USA: Asyl für evangelikale Schulverweigerer

(c) EPA (Wade Payne)
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Das in Deutschland geltende Verbot, die eigenen Kinder zu Hause zu unterrichten, verstoße gegen die Menschenrechte, urteilte ein Gericht in Tennessee. Familie Romeike darf bleiben.

Berlin/Nashville. „Wir wussten, dass wir Deutschland verlassen mussten.“ Uwe und Hannelore Romeike waren in Baden-Württemberg durch den Heimunterricht ihrer fünf Kinder in ständigen Konflikt mit den Behörden geraten und schließlich zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden. Als man drohte, ihnen die Kinder wegzunehmen, wanderten die Romeikes im Jahr 2008 nach Tennessee aus. Jetzt haben sie als erste deutsche Familie wegen des Verbots von Homeschooling in ihrer Heimat in den USA politisches Asyl bekommen.

Was in den Vereinigten Staaten gang und gäbe ist – rund zwei Millionen Kinder werden aktuell zu Hause unterrichtet – und auch in den meisten europäischen Ländern praktiziert wird, wenn auch in geringerem Ausmaß, verstößt in Deutschland gegen das Gesetz. Allerdings wird die Nichteinhaltung der Schulpflicht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich scharf geahndet, in manchen stillschweigend geduldet.

Religiöse Motive

Zuletzt war die hessische Familie Dudek in die Schlagzeilen geraten: Nach zehnjährigem Rechtsstreit wären die Eltern von sieben Kindern vergangenen November fast zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, kamen dann jedoch im letzten Moment mit einer Geldbuße davon. Der Kampf mit den Behörden geht freilich weiter.

Die Romeikes (roh-MY-kee, so die Anweisung der „Washington Post“, wie der Name auszusprechen sei) sind evangelikale Christen und vertreten die Ansicht, dass das deutsche Bildungssystem seit zehn bis 20 Jahren zunehmend Werte vermittle, die gegen christliche Grundsätze verstoßen. Nach Angaben des Vaters hatten die älteren Kinder, die zunächst öffentliche Schulen besuchten, dort Probleme mit Gewalt, Gruppendruck und Mobbing. Die Eltern nahmen sie aus der Schule, wurden von den Behörden aber immer wieder aufgefordert, die Kinder zum Unterricht zu bringen. Als dies nicht geschah, stand im Oktober 2006 erstmals die Polizei vor der Tür und brachte die Kinder zur Schule. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass die Schulpflicht einzuhalten sei.

In der Begründung des amerikanischen Urteils heißt es nun, in Deutschland würden grundlegende Menschenrechte verletzt. „Homeschooler sind eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe, und die deutsche Regierung versucht, sie zu unterdrücken... Die Familie hat wohlbegründete Angst vor Verfolgung... und daher Anspruch auf Asyl.“

Anwalt Michael Donnelly von der „Homeschool Legal Defense Association“, der die Romeikes vertrat, ist mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden. Gleiches gilt für das in Deutschland aktive „Netzwerk Bildungsfreiheit“, das infolge des Urteils eine Liberalisierung der deutschen Rechtssprechung erwartet. Die Entscheidung verdeutliche dem Rest der Welt, „dass der deutsche Staat hier außerhalb des für westliche Staaten üblichen Standards agiert“. Es sei „eine ernste Warnung an die deutschen Behörden, ihre Vorgehensweise zu ändern und die Elternrechte zu respektieren“.

Sicherung des Bildungsstandards

Von seiten der deutschen Regierung wurde unterdessen darauf verwiesen, dass Deutschland über ein großes Angebot an Bildungsmöglichkeiten verfüge und die Eltern zwischen öffentlichen, privaten und religiösen Schulen wählen könnten. Die Schulpflicht sichere dabei einen hohen Bildungsstandard für alle Kinder, so der deutsche Generalkonsul für den Südosten der USA, Lutz Gorgens.

WISSEN

„Homeschooling“ ist in den USA sowie in vielen europäischen Staaten gang und gäbe. Auch in Österreich ist der Heimunterricht von Kindern erlaubt. Es gilt nicht Schul-, sondern Bildungspflicht. Deutschland verbietet indes, Kinder zu Hause zu unterrichten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.01.2010)

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