Debatte: Ein Burka-Verbot ohne Burka

Debatte BurkaVerbot ohne Burka
Debatte BurkaVerbot ohne Burka(c) APN (Evert-Jan Daniels)
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Die Familienstaatssekretärin, die Innenministerin und die Frauenministerin sind für ein Burka-Verbot. Das Verbot würde in Österreich jedoch nur wenige treffen - nur etwa 150 Frauen sind voll verschleiert.

WIEN. Nach Frankreich und Belgien erreicht die Diskussion um ein gesetzliches Verbot der Burka nun Österreich. Die für Familien zuständige Staatssekretärin Christine Marek, die in Wien als VP-Spitzenkandidatin gegen SP-Bürgermeister Michael Häupl, FP-Chef Heinz-Christian Strache und schlechte Umfragewerte kämpft, hat sich das Verbot auf die Fahnen geschrieben. „Wir können uns dem Thema nicht nur nicht verschließen, sondern müssen es aktiv angehen“, erklärte sie am Donnerstag überraschend und, wie sie auch der Austria Presse Agentur eingestand, „ohne Anlass“.

Das Verbot solle für alle öffentlichen Gebäude wie Gerichte oder Amtshäuser gelten, aber auch Spitäler, Banken, Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel oder beim Lenken des eigenen Fahrzeugs. „Eine Burka ist ja schließlich auch eine Sichteinschränkung“, sagt Marek. Unterstützung kommt von FPÖ, BZÖ und aus dem Innenressort Maria Fekters für Mareks Vorstoß: Ein gesetzliches Verbot für sensible Sicherheitszonen fordere auch Fekter, sagt ihr Sprecher.



Vorsichtige Unterstützung bekommt Marek auch von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, die sich „der Debatte nicht verschließen will, weil eine Ganzkörperverschleierung Frauen massiv diskriminiert“. Marek selbst formuliert es deutlicher: „Wenn ich diese Frauen sehe, dann denke ich mir: Das sind Menschen zweiter Klasse.“

Ablehnung kommt hingegen von den Grünen und der Islamischen Glaubensgemeinschaft: „Eine Burka-Trägerin wurde in Österreich noch nie gesichtet“, sagt Carla Amina Baghajati. Das Verbot sei ein „Katalysator für diffuses Unbehagen angesichts einer sich verändernden Gesellschaft.“

Etwa 150 Betroffene

Wahr ist, dass ein Burka-Verbot in Österreich nur wenige treffen würde: Laut Schätzungen leben hier zwischen 100 und 150 voll verschleierte Frauen (sprich solche, die ihr Gesicht bedecken, wobei der Niqab anders als die Burka die Augen freihält). Wie viele Frauen Burka tragen, weiß man nicht. In Dänemark, wo es circa ebenso viele Vollverschleierte gibt, versuchte man, für eine Studie die Anzahl der Burka-Trägerinnen zu erheben, fand aber keine einzige.

Trotzdem sorgt das Thema europaweit nicht nur für politische, sondern auch für juristische Diskussionen. Mit unterschiedlichen Ergebnissen: Ein generelles Vermummungsverbot nach belgischem Vorbild wäre in Österreich nicht möglich, sagt Bernd-Christian Funk, Verfassungsrechtsexperte an der Uni Wien: „Das käme mit den Grundrechten – der Gewissensfreiheit und der Achtung des Privatlebens – in Konflikt. Dazu gehört, dass man sich in der Öffentlichkeit kleiden kann, wie man will.“

Einerseits. Andererseits kann die Vermummung/Vollverschleierung an öffentlichen Orten sehr wohl problematisch sein, z. B., weil sie ein Sicherheitsrisiko darstellt. In der Bank oder Postfiliale werde ein Verbot, so Funk, „am elegantesten“ mit einer Hausordnung geregelt. Tatsächlich sei es aber allen klar, dass man nicht vermummt dorthin gehe, denn: „Wer so erscheint, wird aufgefordert, sein Gesicht zu zeigen, oder es wird Alarm ausgelöst.“

Auch andere potenziell prekäre Situationen funktionieren ohne explizite Verbote: Wer ein Auto lenkt, darf schon jetzt nicht durch Bekleidung in der Sicht eingeschränkt sein. Wer beim Gang aufs Amt eine nötige Identifizierung verweigert, wird das gewünschte Dokument nicht erhalten. Wer eine Jahreskarte der öffentlichen Verkehrsmittel hat, muss sich vom Kontrolleur ins Gesicht schauen lassen. Und seit dem Fall Mona weiß jeder: Wer als Angeklagter vor Gericht steht, darf keinen Gesichtsschleier tragen.

Die existierenden, aber oft indirekten Regeln könne man – ob als Hausrecht oder via öffentlich-rechtliches Verbot – natürlich explizit festschreiben, sagt Funk. Aber: Diese müssten dann auf Situationen und nicht allein auf Orte abstellen. So macht es einen Unterschied, ob man als Student an der Uni eine Prüfung ablegt (nur ohne Gesichtsschleier) oder als Hörer in einer Vorlesung sitzt.

Auch wenn es um ein Verbot für den öffentlichen Dienst geht, müsse man unterscheiden, ob die Betroffene Bürotätigkeiten verrichte oder mit Parteien verkehre. Vermuteter Zwang hinter der Verschleierung genügt übrigens nicht als Rechtfertigung für ein generelles Verbot, auch wenn man in Österreich davon ausgeht, dass jede Zweite den Niqab nicht freiwillig trägt: Denn für die andere Hälfte, so Funk, würde dies eine quasi „erzwungene Emanzipation“ bedeuten. Auch das Argument, das oft hinter der Burka-Debatte steht – eine Abgrenzung der westlichen Gesellschaft gegen den Islam – sticht nicht: „Zu sagen, ,Wir wollen das nicht, die Gesellschaft lehnt das ab‘, genügt als Begründung nicht.“

LEXIKON

Definition: Burka
Immer wenn in Europa über die Vollverschleierung muslimischer Frauen diskutiert wird, fällt der Begriff Burka, obwohl der Niqab (meist schwarzer Gesichtsschleier mit Sehschlitz) tatsächlich viel häufiger anzutreffen ist. Die Burka selbst besteht aus einem großen, durchgängigen Stofftuch: Im Kopfbereich ist eine flache Kappe eingenäht, und der Augenbereich ist charakteristischerweise vergittert.

Symbol der Unterdrückung
Bekannt wurde die Burka vor allem in der leuchtend blauen Variante, die in Afghanistan getragen wird. Zwar hatte es den Ganzkörperschleier dort schon gegeben, bevor die Taliban ihr Regime errichteten, aber im Zusammenhang mit diesen wurde die Burka zum Symbol der Unterdrückung der Frauen.

FRÜHERE VERMUMMUNGSVERBOTE: SCHUTZ DER INNEREN SICHERHEIT ODER VERLETZUNG DER PERSÖNLICHEN FREIHEIT?

Debatten über Vermummungsverbote sind nicht neu. Allerdings stand bei früheren Diskussionen nicht das Tragen der Burka im Mittelpunkt, sondern das Verbot der Vermummung von (mutmaßlich gewalttätigen) Demonstranten. Dies führte etwa im Deutschland der 1980er-Jahre zu hitzigen Debatten über die mögliche Einschränkung der Grundrechte und die Verletzung der persönlichen Freiheit. Die bundesdeutschen Befürworter des Verbots, das im Jahr 1985 von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD und Grünen beschlossen wurde, argumentierten mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch vermeintliche Gewalttäter. Gegner wendeten ein, dass Demonstranten, die anonym bleiben wollten, auch vermummt an Protesten teilnehmen können sollten. In der Praxis ist es schwierig, das Verbot zu exekutieren; meist schreitet die Polizei nur dann ein, wenn es zu Gewaltakten von Vermummten kommt.

In Österreich besteht seit 2002 ein von ÖVP und FPÖ beschlossenes Vermummungsverbot, das für Demonstrationen gilt; Faschingsumzüge sind davon ausgenommen. Bei Vermummung droht eine Strafe von bis zu 720 Euro.

Ähnliche Verbote gibt es in mehreren Kantonen der Schweiz, in Dänemark, Italien sowie seit 2009 auch in Frankreich. Wer sich dort vermummt, muss mit Strafen von 1500 Euro rechnen.
Auch im Gazastreifen gilt seit 2007 ein Vermummungsverbot für bewaffnete Hamas-Kämpfer – auf dem Papier zumindest.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.04.2010)

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