Liechtenstein: Volk gegen Legalisierung der Abtreibung

Archivbild: Das Schloss Vaduz.
Archivbild: Das Schloss Vaduz.(c) AP (Frank Jordans)
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Bei einem Schwangerschaftsabbruch droht in Liechtenstein ein Jahr Gefängnis. Bei einer Volksabstimmung wurde die Einführung einer Fristenregelung am Sonntag abgelehnt.

Der Schwangerschaftsabbruch steht in Liechtenstein nach wie vor unter Strafe. Die Gesetzesinitiative zur Einführung einer Fristenregelung wurde mit 52,3 Prozent Nein-Stimmen am Sonntag in einer Volksabstimmung knapp verworfen. Das Stimmvolk folgte somit Erbprinz Alois.

Die von der "Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte" vors Volk gebrachte Gesetzesinitiative "Hilfe statt Strafe" wurde von 5760 Bürgerinnen und Bürgern abgelehnt und von 5246 Personen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 61 Prozent, was für liechtensteinische Verhältnisse niedrig ist.

In acht der elf liechtensteinischen Gemeinden wurde die Initiative abgelehnt. In den Gemeinden Vaduz, Schaan und Triesen stimmte eine Mehrheit dafür.

Bis zu ein Jahr Gefängnis

Die Initianten verfolgten das Ziel, Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen bei vorausgehender Pflichtberatung zu legalisieren. Dafür sollte das Strafgesetzbuch entsprechend abgeändert werden.

Ein Schwangerschaftsabbruch wird im Fürstentum mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft, selbst wenn der Eingriff im Ausland durchgeführt wurde. Zu einer Verurteilung ist es aber seit Jahren nicht mehr gekommen.

Erbprinz: Reformen, "die wirkliche Hilfe bieten"

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, der sich im Vorfeld der Abstimmung gegen die Initiative ausgesprochen hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Abstimmungsergebnis. Allerdings könne das Thema Schwangerschaftsabbruch nun keineswegs von der politischen Agenda genommen werden.

Der Thronfolger will umgehend mit dem Landtag und der Regierung Gespräche aufnehmen, um möglichst rasch Reformen zu realisieren, "die wirkliche Hilfe bieten".

Die Regierungsparteien hatten im Vorfeld der Abstimmung angekündigt, einen Alternativvorschlag ins Parlament einzubringen, falls die Initiative abgelehnt werde. Dieser Vorschlag sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche zwar verboten bleiben sollen, aber nicht mehr bestraft werden, wenn der Eingriff im Ausland erfolgt.

Welche Chancen auf Erfolg diese von vielen als "scheinheilige Mogelpackung" bezeichnete Alternativlösung nach dem Abstimmungsresultat haben wird, ist noch unklar.

Streit um Abtreibung von Kindern mit Behinderung

Der Abstimmungskampf hatte im katholisch geprägten Kleinstaat hohe Wellen geworfen. Im Zentrum der öffentlichen Diskussion stand jedoch nicht der straffreie Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen, sondern eine Bestimmung zur Abtreibung von Kindern mit Behinderung.

Die überparteiliche "Aktionsgemeinschaft lebenswert" war mit einer groß angelegten Medienkampagne gegen diese ihrer Meinung nach diskriminierende Bestimmung ins Feld gezogen. Die Initianten hatten vorgeschlagen, dass Abtreibungen unbefristet straffrei werden, "wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird".

Die Initianten zeigten sich trotz Niederlage zufrieden mit dem Ergebnis: Helen Konzett Bargetze von der Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte bezeichnete den Ja-Stimmenanteil von 47,7 Prozent als "Riesenerfolg". Das Ergebnis ermutige sie, das Thema Fristenregelung weiterhin voranzutreiben, sagte sie gegenüber Radio Liechtenstein.

Abstimmungssieger enttäuscht

Demgegenüber waren die eigentlichen Abstimmungssieger bitter enttäuscht: Marlies Amann-Marxer von der "Aktionsgemeinschaft lebenswert" sagte, sie habe sich ein eindeutigeres Ergebnis gewünscht.

Das Parlament, der Landtag, hatte die Initiative wie Erbprinz Alois zur Ablehnung empfohlen, ebenso das Erzbistum. Die Vaterländische Union, welche die Mehrheit in Regierung und Landtag stellt, entschied vor dem Urnengang auf Stimmfreigabe, ihre Regierungspartnerin, die Fortschrittliche Bürgerpartei, gab die Nein- Parole heraus.

Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hatte im Vorfeld sogar angekündigt, die Initiative auch dann abzulehnen, wenn sie vom Volk angenommen würde.

(APA)

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