AKH-Zivildieneraffäre: Freispruch im zweiten Versuch

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Im zweiten Prozessanlauf rund um Zivildiener im AKH konnten die drei Angeklagten jubeln. Das Gericht sieht den Vorwurf der Untreue nicht bestätigt.

Nach jahrelangen Ermittlungen ist von der sogenannten Zivildiener-Affäre im Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) in strafrechtlicher Hinsicht nicht viel übrig geblieben. Im Straflandesgericht sind am Donnerstagnachmittag der langjährige AKH-Personalchef, die ehemalige Pflegedirektorin sowie der Leiter einer Reinigungsfirma vom Vorwurf der Untreue im Zweifel freigesprochen worden.

"Ich habe keinen Hinweis gefunden, dass Sie in die ganze Angelegenheit involviert waren", beschied Richterin Stephanie Öner dem Personalchef, der als Lehrling im AKH begonnen hatte und in den folgenden Jahren die Karriereleiter emporgeklettert war. Bei der Ex-Pflegedirektorin fehlte es laut Öner an einer Schädigungsabsicht sowie dem Vorsatz in Richtung Anstiftung zu einem strafbarem Verhalten, beim Firmenchef "spricht nichts dafür, dass Sie dem AKH einen Schaden zufügen hätten wollen", so die Richterin.

Die Angehörigen, Bekannte und Arbeitskollegen des AKH-Personalchefs applaudierten bei der Verkündung der Freisprüche heftig. Nach Schluss der Verhandlung wurden vor dem Gerichtssaal Fotos gemacht. "Ein Siegerfoto", verlangte eine Dame. Sodann wurden mit Smartphones entsprechende Bilder angefertigt.

Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Roman Reich gab vorerst keine Erklärung ab.

Erstes Urteil revidiert

Der AKH-Personalchef, die Ex-Pflegedirektorin und der Geschäftsführer der Reinigungsfirma waren im Oktober 2011 wegen Amtsmissbrauchs zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen sechs und 18 Monaten verurteilt worden. Das Gericht nahm es damals als erwiesen an, dass die drei mit Schädigungsvorsatz vom AKH drei junge Mitarbeiter der Putzfirma als Zivildiener anfordern hatten lassen.

Die Zivildiener waren jedoch nur an wenigen Tagen im Spital anzutreffen und konnten weiterhin ungestört ihrer Beschäftigung in der EDV-Abteilung der Putzfirma nachgehen. Sie bekamen vom AKH falsche Dienstpläne und nach Ende ihres Wehrersatz-Dienstes sogar eine Kompetenzbilanz und einen Praxisnachweis ausgestellt.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob die Urteile im vergangenen September auf, da das inkriminierte Geschehen laut Höchstgericht keinen Akt der Hoheitsverwaltung darstellte. Folglich könne aus rechtlich-faktischen Gründen kein Missbrauch der Amtsgewalt vorliegen. Der OGH regte eine Neudurchführung eines Verfahrens wegen Untreue oder Betrugs an.

"Unredliche Abmachung"

Tatsächlich brachte die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Strafantrag wegen Untreue ein. "Dass da was schiefgegangen ist, ist offensichtlich", zeigte sich die Richterin am Ende des zweiten Rechtsgangs überzeugt, dass es unredliche Abmachungen hinsichtlich der drei Zivildiener gegeben hatte, die ausschließlich am ersten und letzten Tag im AKH erscheinen und zudem nur an Schulungen teilnehmen hatten müssen. Einer davon war übrigens der Sohn des angeklagten Geschäftsführers, der zweite Zivi der Stammhalter des zweiten Chefs der Putzfirma.

Den drei Angeklagten war laut Richterin Stephanie Öner aber kein strafbares Verhalten nachzuweisen. "Es gibt keinen Beweis, dass Sie von der Vorgehensweise gewusst haben", sagte sie zum AKH-Personalchef. Dieser habe außerdem kein Motiv gehabt, sich auf den von der Staatsanwaltschaft angenommenen Deal einzulassen. Sie gehe davon aus, dass es ihn als Leiter von über 7000 Spitalsbediensteten "gar nicht interessiert hat, was der einzelne Mitarbeiter macht".

Bereits im ersten Rechtsgang waren der ursprünglich ebenfalls zur Anklage gebrachte Nachfolger der Pflegedirektorin, eine im Personalmanagement in der Pflegedirektion tätige Stationsschwester sowie die zwei Oberpfleger rechtskräftig freigesprochen worden, welche die Dienstpläne der Zivildiener gegengezeichnet hatten. Die Einzigen, für die das ganze strafrechtliche Folgen hatte, waren somit die drei ehemaligen Zivis. Gegen diese war wegen Betrugs ermittelt, da sie zu Unrecht für ihre vorgebliche Zivildiensttätigkeit von der Republik entlohnt worden waren. Vor Gericht gestellt wurden die jungen Männer jedoch nicht: Da ihre Schuld gering war und sie eine Bußzahlung akzeptierten, wurde die Sache diversionell erledigt.

(APA)

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