Volksbefragung: Termin muss bis 11. Jänner stehen

Der Wiener Gemeinderat am Freitag, als Michael Häupl den Wortlaut der Fragen verkündete.
Der Wiener Gemeinderat am Freitag, als Michael Häupl den Wortlaut der Fragen verkündete.(c) APA HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Der vom Bürgermeister angepeilte Zeitraum von 7. bis 9. März könnte durch das zeitnahe bundesweite "MeinOE"-Volksbegehren scheitern.

Anders als der Wortlaut der Fragen steht der Termin für die Wiener Volksbefragung noch nicht fest: Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) peilt nach wie vor den 7., 8. und 9. März an. Allerdings muss vom Magistrat noch geprüft werden, ob dies wegen einer Bestimmung in der Stadtverfassung überhaupt möglich ist. Ein bisschen Zeit zum Überlegen bleibt noch. Spätestens bis 11. Jänner muss das Stadtoberhaupt die Volksbefragung ausschreiben und damit den Zeitraum für das dreitägige Bürgervotum fixieren.

Laut Stadtverfassung hat der Bürgermeister "die Volksbefragung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat oder Einlangen des von der erforderlichen Mindestanzahl unterstützten Verlangens so auszuschreiben, dass sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Ausschreibung an drei aneinanderfolgenden Tagen stattfinden kann". Nachdem Rot-Grün die Volksbefragung 2013 am vergangenen Freitag beschlossen hat, muss Häupl bis 11. Jänner eine Entscheidung fällen, sagte ein Sprecher der für Wahlen zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Montag. Sollte der Bürgermeister die Frist zur Gänze ausreizen, müsste dann die Befragung spätestens am 9., 10. und 11. März über die Bühne gehen.

Terminkollission mit bundesweiter Befragung

Häupls Wunschtermin ist indes weiterhin der ursprünglich geplante Zeitraum zwischen 7. und 9. März. Ob das möglich ist, steht allerdings noch nicht fest. Denn das bundesweite Demokratie-Volksbegehren "MeinOE" könnte dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung machen. Das Innenministerium hat die "MeinOE"-Eintragungswoche auf den 15. bis 22. April festgelegt. Sollte der Wiener Urnengang am 7., 8. und 9. März stattfinden, könnte das zu Problemen wegen Bestimmungen in der Wiener Stadtverfassung führen.

Dort heißt es nämlich unter Paragraf 112, dass vor Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren auf Bundesebene eine Wiener Volksbefragung nur auszuschreiben sei, "wenn sie spätestens zwei Monate vor dem Wahltag (Abstimmungstag) durchgeführt werden kann". Das Magistrat prüfe derzeit die Sache, so der Frauenberger-Sprecher.

Ungeachtet des genauen Datums sollen die Wiener hinsichtlich der vier Fragen diesmal möglichst objektiv informiert werden. Geplant ist eine Broschüre, die zu jedem einzelnen Thema - Parkraumbewirtschaftung, Olympia-Bewerbung, Privatisierung städtischer Dienstleistungen und mehr Energieprojekte mit Finanzierungsbeteiligung der Bürger - Für- und Wider-Argumente auflisten wird. Das Druckwerk wird in Zusammenarbeit der betroffenen Ressorts ausgearbeitet. Die Zustellung an die rund 1,15 Millionen Teilnahmeberechtigten erfolgt voraussichtlich gleichzeitig mit der Versendung der Stimmzettel, hieß es aus dem Frauenberger-Büro.

(APA)

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