Stadthallenbad: Teileröffnung für Herbst geplant

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THEMENBILD: WIENER STADTHALLEN BAD GENERALSANIERTAPA/HERBERT NEUBAUER
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Bis Spätsommer, Anfang Herbst soll das 50 Meter lange Trainingsbecken in der Stadthalle in Betrieb gehen. Das Becken ist allerdings nur für Sportschwimmer gedacht.

Wien. Das Stadthallenbad könnte bald wieder in Betrieb gehen – nicht ganz, aber teilweise. Das geht aus einem Schreiben des zuständigen Stadtrates, Christian Oxonitsch (SPÖ), an die ÖVP-Gemeinderätin Isabella Leeb hervor. „Die Möglichkeiten einer sukzessiven Eröffnung“ werden geprüft, heißt es dort. Auf Nachfrage der „Presse“ bestätigt auch Horst Jäger, Leiter der örtlichen Bauaufsicht, das Vorhaben. „Wir bereiten derzeit eine Teilinbetriebnahme vor.“

Bis Spätsommer, Anfang Herbst soll demnach das 50 Meter lange Trainingsbecken in der Stadthalle in Betrieb gehen. Das Becken ist allerdings nur für Sportschwimmer gedacht. Laut Jäger soll das auch in Zukunft so bleiben. Die Stadthalle selbst bestätigt das, will sich aber vorerst auf keinen Zeitpunkt festlegen.

Von einer Vollinbetriebnahme ist das seit drei Jahren gesperrte Bad ohnehin noch weit entfernt. Laut Jäger werden derzeit im Sportbecken (als Teil der gerichtlichen Beweissicherung) die Schweißnähte überprüft – und die Löcher, die dort gefunden werden, geschlossen.
Die Teilöffnung des Bades ist jedenfalls eine Schwenk in der Kommunikationspolitik der Stadthalle, die den Baustopp Ende Jänner 2012 noch damit gerechtfertigt hat, nur ein „fertiges“ Bad zu übernehmen. Die aus dem Baustopp resultierende gerichtliche Beweissicherung sollte ursprünglich auch nur mehrere Wochen dauern. Mittlerweile sind daraus fast eineinhalb Jahre geworden. „Wir rechnen in zwei bis drei Wochen mit dem Abschluss“, heißt es nun aus der Stadthalle. Auch das zuständige Bezirksgericht für den 15. Bezirk spricht vom baldigen Ende.

Firmen klagen Stadthalle


Dann wird wohl der große Rechtsstreit beginnen, wer an was welche Schuld trägt und vor allem, wer welche Kosten trägt. Oxonitsch hat bereits angekündigt, alle durch den Baustopp entstandenen Kosten im Regress zurückzufordern. Doch dafür muss erst vor Gericht bestätigt werden, dass die Firmen gepfuscht haben. Das könnte schwierig werden, schließlich hat eine „Endabnahme“ der Arbeiten nie stattgefunden. „Es ist Vertragsbestandteil, dass es nur eine Endabnahme aller Gewerke gibt. Diese hat naturgemäß noch nicht stattgefinden können“, schreibt Oxonitsch auf Leebs Fragen.

Die Kosten für die gerichtliche Beweissicherung sind jedenfalls am Steigen. Derzeit belaufen sie sich laut Oxonitsch auf 154.357 Euro. Im Jänner hat man noch von 90.000 Euro gesprochen. Auch von anderer Seite gerät die Stadthalle unter Druck. So haben zwei beauftragte Firmen die Wiener Stadthallebetriebsgesellschaft geklagt, weil diese offene Rechnungen nicht bezahlt hat. Über eine Klage wurde im März am Wiener Handelsgericht verhandelt. Streitwert: 121.000 Euro. Bei der ersten Verhandlung wurde die Stadthalle aufgefordert, die Mängel zu konkretisieren, weswegen die Rechnung nicht bezahlt wurde. „Ein neuer Verhandlungstermin wurde seither nicht festgelegt“, so der Sprecher des Handelsgerichts. Gerüchten zufolge wird versucht, sich außergerichtlich zu einigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2013)

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