Affäre um Abtreibungen: Ärzte suchen neue Wege

Nachdenkprozess bei Ärzten (Symbolbild)
Nachdenkprozess bei Ärzten (Symbolbild)Michalea Bruckberger
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Die Ärztekammer hat einen "Nachdenkprozess" gestartet, wie man bei Verdachtsmomenten schneller reagieren kann.

Die Österreichische Ärztekammer will neue Wege suchen, wie man künftig mit schweren Verdachtsmomenten bei Komplikationen im Zuge einer Abtreibung umgehen soll. Hintergrund ist der Fall jener Allgemeinmedizinerin, die seit vielen Jahren in Wien-Neubau eine Abtreibungs-Ordination betrieben hat - mehrere ihrer Patientinnen waren nach Komplikationen ins Spital eingeliefert worden. Über die Frau wurde ein Berufsverbot verhängt, die Ordination wurde geschlossen - allerdings erst nach mehreren Fällen. Wie Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger bei einem Hintergrundgespräch erklärte, wolle man nun darüber nachdenken, wie man mit solchen Fällen künftig schneller reagieren kann.

In der Praxis hatten über mehrere Jahrzehnte hinweg Gynäkologen Abtreibungen durchgeführt. Die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz hatte kürzlich die Affären rund um die Ordination neuerlich ins Rollen gebracht und von 16 Frauen berichtet, die in den vergangenen Jahren nach Schwangerschaftsabbrüchen von der Ordination wegen Komplikationen ins Krankenhaus gebracht worden seien. Ein Wiener Krankenhaus hatte schließlich Strafanzeige erstattet. Daraus entwickelte sich schließlich eine gesundheitspolitische Diskussion rund um die Qualitätssicherung bei niedergelassenen Ärzten. Welche Gynäkologen in der Praxis über die Jahre hinweg arbeiteten und wie hoch die Komplikationsraten waren, bleibt bisher ungeklärt.

Strafanzeigen als beste Möglichkeit

"Das hat sicherlich einen Nachdenkprozess in Gang gesetzt", sagt Wechselberger. Wesentlich dabei werde sein, wie man solche Prozesse beschleunigen kann. "Wir müssen überlegen, wie das geht." An sich bestehen in Österreich zahlreiche Systeme, um die Qualität im Gesundheitswesen möglichst zu garantieren. Das reiche von der per Gesetz und Verordnung dazu befugten Ärztekammer-Gesellschaft ÖQMed über das Disziplinarrecht der Kammer bis hin zum Strafrecht. Auch mit der geplanten Gesundheitsreform seien neue Möglichkeiten zum Qualitätsmanagement und zur Qualitätssicherung vorgesehen, sagte der Standesvertreter. Es sei aber immer schwierig, mit solchen Systemen bis zum Einzelfall zu kommen. Hier sei die Strafanzeige wohl noch immer die beste Möglichkeit.

Bei schwerwiegenden Verdachtsmomenten werden - so Wechselberger - jeweils sofort bei den Landesärztekammern Disziplinarverfahren initiiert. Die dauern aber, werden zumeist bis zum Abschluss von Strafverfahren bei Gericht ruhend gestellt, weil die Strafgerichtsbarkeit wesentlich bessere Möglichkeiten zur Feststellung der Beweislage hat, so der Disziplinaranwalt der Österreichischen Ärztekammer, Richter Oskar Maleczky, der in der Standesvertretung quasi wie ein Staatsanwalt agiert. Der Jurist bezüglich Medienvorwürfen, wonach man bei Affären wie jener mit der Wiener Ärztin viel zu langsam und nicht präventiv wirksam werde: "Das Disziplinarverfahren kann man mit einem Strafverfahren vergleichen. Es kann ein konkretes Verhalten nur im Nachhinein prüfen." Und der Strafgerichtsbarkeit werfe in Österreich niemand vor, abgehandelte Delikte nicht primär verhütet zu haben.

(APA)

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