15 Jahre Haft für Mord an Ehefrau

Jahre Haft fuer Mord
Jahre Haft fuer Mord(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die Ehefrau beschuldigte ihren Mann, die gemeinsame Tochter sexuell zu belästigen und wollte sich scheiden lassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist am Dienstagabend am Wiener Straflandesgericht der 35-jährige Christoph G. zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er hat am 24. November 2012 die 37-jährige Bankerin mit sechs Messerstichen getötet. Der Tat waren jahrelange Streitigkeiten vorausgegangen, die sich vor allem um die gemeinsame (heute siebenjährige) Tochter drehten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hauptursache des lange schwelenden Familienkonflikts waren Vorwürfe der Schwiegermutter, die behauptet hatte, G. würde sich an seiner Tochter sexuell vergehen. Diese Anschuldigungen, die später sogar auf den Vater des Verurteilten ausgeweitet wurden, zerrütteten die Ehe des Paares. Für 30. November 2012 war ursprünglich die erste Verhandlung im Scheidungsverfahren angesetzt, doch sechs Tage zuvor eskalierte eine weitere Auseinandersetzung, bei dem der 35-Jährige seine Ehefrau ermordete. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Friedrich Forsthuber stimmte mit 6:2 Stimmen für Mord.

"Es war ein schönes Leben"

Der damals knapp 20-Jährige hatte die witzige, intelligente und dynamische Rumänin Ende der 1990er-Jahre auf der Wirtschafts-Uni kennenlernt. Im Juli 1999 wurde geheiratet. "Die Ehe war super, meine Frau hat mich aus meiner Lethargie herausgeholt, mich angetrieben, sie hat meinen Charakter gebildet. Es war ein schönes Leben. Ich hab sie geliebt, ich liebe sie immer noch. So etwas kann man nicht abschalten", erklärte G. im Zeugenstand.

Im Sommer 2006 kam die gemeinsame Tochter zur Welt, das Glück schien perfekt. Doch die erfolgreiche Bankerin nahm ein Job-Angebot in Bukarest an, ihr Mann reiste mit Kind hinterher, in der Beziehung begann es zu kriseln.

Ehemann oder Mutter: Wer sagt die Wahrheit?

Ein Hauptauslöser für die zunehmende Zerrüttung waren laut dem Angeklagtem die Vorwürfe seiner Schwiegermutter, die behauptet hatte, der gebürtige Oberösterreicher verginge sich sexuell an dem Mädchen. Diese Anschuldigungen brachten die Partnerschaft endgültig aus dem Gleichgewicht, denn die Ehefrau habe einmal ihrer Mutter, dann wieder ihm Glauben geschenkt - trotz Einschaltung von Psychologen des Kinderschutzzentrums und Einsatz von Lügendetektoren.

Über vier Jahre hinweg dokumentierte die Bankerin in einem am heutigen Verhandlungstag verlesenen Tagebuch unzählige Verdachtsmomente, die sie nach eigenen Angaben zunehmend verzweifeln ließ.

"Papi war böse"

Bereits im Alter von nicht einmal zwei Jahren habe die heute Siebenjährige von sexuellen Annäherungen des Vaters berichtet. Dies soll in den Folgejahren zu eindeutigen Reaktionen des Kindes geführt haben, das auf Fragen, was "der Papi" gemacht, meist eindeutig sexuelle Handlungen beschrieb oder sich einfach nur gefürchtet hat und meinte, der "Papi war böse".

Die Bankerin notierte, dass sie immer wieder versucht habe, ihren Ehemann zur Rede zu stellen und ihn mehrmals bat, nicht zu viel Zeit alleine mit seiner Tochter zu verbringen, was dieser jedoch in vielen Fällen ignoriert habe. Der Angeklagte soll auch einige Male gedroht haben, sie und auch ihre Mutter umzubringen. Die örtliche Trennung von Christoph G. nach ihrer Rückkehr aus Rumänien sei schließlich aus purer Angst erfolgt.

Wies Vorwürfe zurück

Ein gänzlich anderes Bild zeichnete der 35-Jährige, der sämtliche Vorwürfe heftig zurückwies. Er habe keinen Weg mehr gefunden, sich zu verteidigen, die Anschuldigungen ließen sich nicht zerstreuen. Schließlich habe er "kapituliert" und den Entschluss gefasst, ein neues Leben ohne Familie zu beginnen. Er habe sogar Pläne geschmiedet, die Tochter außer Landes zu bringen, "nur, damit sie in Sicherheit ist". G. beantragte Visa für Indien und kündigte zwei Wochen vor der Tat seinen gut bezahlten Job.

Als seine Frau jedoch am Abend des 24. November die "per Handschlag" getroffene Vereinbarung für ungültig erklärt und nun doch die Scheidung gefordert habe, seien bei G. "die Rollbalken heruntergerasselt". Im Affekt, wie er behauptete, stach er einmal zu, woraufhin eine Rangelei entbrannte. Die 37-Jährige habe sich das Messer gegriffen und sei auf ihn losgegangen. Im Zuge des Kampfes habe er dann die Hand seiner Frau zu fassen bekommen und ihr das Messer noch einige Male in den Hals gerammt.

Er sei "völlig schockiert" gewesen, "was da passiert ist". Selbst nur spärlich bekleidet, habe er seine Tochter "geschnappt" und sei mit ihr zu seinen Eltern nach Oberösterreich gefahren. Über die Leiche warf er eine Decke.

Angeklagter leidet unter "chronischer Lebenskrise"

Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith attestierte Christoph G. eine "chronische Lebenskrise". Der 35-Jährige habe an einer Belastungsstörung gelitten, zuzüglich Ohnmachtsgefühlen, Stimmungsschwankungen und andauernder Hoffnungslosigkeit. Die psychischen Reserven des Mannes seien aufgrund sich ständig wiederholender Vorfälle "weitgehend aufgebraucht" gewesen, so Rossmanith in ihrem Gutachten. Die Geschworenen befanden allerdings, dass die Tat nicht aufgrund einer "allgemeinen begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" verübt worden war und befanden G. des Mordes schuldig.

(APA)

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