Mariahilfer Straße: Wer wann wo wie mitstimmen darf

Stimmzettel zur Zukunft der Mariahilfer Straße
Stimmzettel zur Zukunft der Mariahilfer Straße APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Fragebögen für die Bürgerbefragung sind gedruckt und ab 17. Februar im Briefkasten der 48.642 Stimmberechtigten Das Ergebnis wird voraussichtlich am 10. März feststehen.

Am Montag, 17. Februar, startete die Befragung zur Zukunft der Mariahilfer Straße in Wien. Die Stimmzettel sind inzwischen gedruckt und gehen demnächst an jene 48.642 Anrainer des 6. und 7. Bezirks, die mitbestimmen können, ob die Mariahilfer Straße als verkehrsberuhigte Zone neu gestaltet oder in den ursprünglichen Zustand inklusive Autoverkehr zurückversetzt wird.

Die Fragebögen müssen bis spätestens 7. März, 10.00 Uhr, retourniert werden. Das Ergebnis wird voraussichtlich am 10. März feststehen.

Beibehalten oder rückgängig machen?

Die anonymisierten Stimmzettel, die zwecks Fälschungssicherheit mit einem nur unter UV-Licht sichtbaren Schriftzug und einer speziellen Perforierung versehen sind, werden ab 17. Februar in den Briefkästen aller Teilnahmeberechtigten zu finden sein. Entscheiden muss man sich für eine der zwei folgenden Varianten: A) "Die Verkehrsberuhigung der Mariahilfer Straße soll beibehalten werden." B) "Die Verkehrsberuhigung der Mariahilfer Straße soll rückgängig gemacht werden." Macht man sein Kreuz bei A, besteht noch die Möglichkeit, sich für oder gegen Auto-Querungen und für oder gegen eine Radfahrerlaubnis in der künftigen Fußgängerzone auszusprechen.

Damit der ausgefüllte Fragebogen gültig ist, muss eine "eindeutige Prioritätensetzung" für A oder B erkennbar sein. Soll heißen: Wer sich für den Verkehrsberuhigungs-Stopp - also B - entscheidet, darf nicht noch zusätzlich, gewissermaßen sicherheitshalber, über Querungen oder Radler abstimmen.

Ohne Marke in den Briefkasten

Hat man den Stimmzettel ausgefüllt, steckt man ihn in das beigelegte Kuvert und wirft ihn entweder in den nächsten Briefkasten - Porto muss nicht entrichtet werden - oder gibt ihn persönlich ab. Für letzteres stehen die Amtshäuser in Mariahilf (Amerlingstraße 11) und Neubau (Hermanngasse 24-26) zur Verfügung. Ein amtlicher Lichtbildausweis muss übrigens nicht vorgewiesen werden. Für die Retournierung per Post werden im Befragungszeitraum elf zusätzliche Infotürme samt Postkästen aufgestellt. Die Antwortkuverts müssen in beiden Varianten jedenfalls bis spätestens 7. März, 10.00 Uhr, eingelangt sein.

Unternehmer dürfen nicht teilnehmen

Die Befragung wird offiziell als "BürgerInnen-Umfrage" durchgeführt. Dadurch können - anders als bei Volksbefragungen - auch EU-Bürger ohne österreichischen Pass teilnehmen. Sie machen mit 8.705 Menschen knapp 17 Prozent der Teilnahmeberechtigten aus. Ansässige Unternehmer dürfen - sofern sie nicht gleichzeitig Anrainer sind - nicht teilnehmen, was Wirtschaftskammer und Rathaus-Opposition wiederholt erzürnt hat.

Rein rechtlich ist das Ergebnis nicht bindend. Die rot-grüne Stadtregierung hat allerdings mehrfach versichert, sich jedenfalls an das Endresultat zu halten. Geht das Votum pro Verkehrsberuhigung aus, soll noch in diesem Frühjahr mit dem Umbau der Shoppingmeile begonnen werden.

(APA)

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