Sturm auf Ernst-Kirchweger-Haus: Prozess erneut vertagt

Archivbild: Das EKH in Wien-Favoriten
Archivbild: Das EKH in Wien-FavoritenAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Fußballfans sollen das Ernst-Kirchweger-Haus in Wien-Favoriten gestürmt haben. Vor Gericht stehen auch zwei Mitglieder einer kommunistischen Gewerkschaft.

Der Prozess um einen Überfall auf das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien-Favoriten wurde am Donnerstag erneut vertagt. Das Gericht will noch einmal eine Gutachterin hören, deren Kompetenz bei der Verhandlung am Donnerstag vom Verteidiger der angeklagten Fußballfans angezweifelt wurde.

Vor Gericht stehen sieben Fußballfans und zwei Mitglieder der kommunistischen Gewerkschaft KOMintern. Die Fußballfans - angeblich Mitglieder des mittlerweile verbotenen Austria-Wien-Fanclubs "Unsterblich" - sollen am 27. Oktober 2013 das EKH gestürmt haben. Sie müssen sich wegen wegen Hausfriedensbruchs verantworten, einer von ihnen wegen schwerer Körperverletzung: Er soll einem Gewerkschafter im Stiegenhaus des EKH zwei Faustschläge versetzt haben.

Die beiden ebenfalls angeklagten KOMintern-Gewerkschafter sollen - nachdem man die Eindringlinge aus dem EKH vertrieben hatte - den Hooligans mit anderen Gesinnungsgenossen nachgelaufen sein und jenen Fußballfan, der zuvor ihren Kollegen attackiert hatte, mit einem Besenstiel und einem Wischmopp angegriffen haben.

Zeuge aus Spanien zugeschaltet

Das Gericht vertagte die Verhandlung nun auf den 20. April. Dann soll erneut jene psychologische Sachverständige gehört werden, die für die Beurteilung der (durch angebliche Attacken von KOMintern-Mitgliedern verursachte) Traumatisierung des zweitangeklagten Fußballfans zuständig war. Die Verteidigung der sieben Hooligans zog deren fachliche Kompetenz in Zweifel und verlangte ein neuerliches Gutachten durch einen Psychiater.

Vertagt wurde auch, da einer der angeklagten Fußballfans am Donnerstag fehlte. Der Mann hatte sich aufgrund eines schon länger geplanten Auslands-Aufenthalts entschuldigen lassen.

Einer der beiden Gewerkschafter wurde am Donnerstag von einem Zeugen aus Spanien belastet: Ein Bekannter des erstangeklagten Fußballfans sagte via Video-Schaltung aus, er sei sich zu "99 Prozent" sicher, dass er in einem der beiden angeklagten Gewerkschaftsmitglieder einen der Männer erkenne, die den genannten Fußballfan geschlagen haben.

"Gespräche über das Fenster"

An sonstige Details des Tages konnte sich der Zeuge nur bruchstückhaft erinnern. Er sei lediglich mit dem Erstangeklagten bekannt gewesen, man habe ein Fußballspiel in Wien besuchen wollen. Vor einem Haus sei es dann zu "Gesprächen" zwischen der Gruppe der Fußballfans und Personen innerhalb des Gebäudes gekommen - und zwar "über das Fenster". Aufgrund seiner mangelnden Deutschkenntnisse habe er den Inhalt der Gespräche aber nicht verstanden. Es seien jedenfalls laute Gespräche gewesen. Ob es sich bei dem Gebäude um das EKH handelte, konnte der Zeuge auch nach Vorlage von Fotos nicht beurteilen.

Circa "eine Minute" nachdem das Gespräch stattgefunden habe, seien 30 bis 50 Personen, einige auch mit Stöcken und Messern bewaffnet, aus dem Haus gekommen und hätten die Gruppe der Fußballfans attackiert. Er und die anderen Personen seien davongelaufen; der nun zweitangeklagte Fußball-Fan sei aber - aufgrund seiner Korpulenz - eingeholt worden. Dieser sei dann von den Personen aus dem Haus - am Boden liegend - geschlagen worden, unter anderem eben von einem der beiden ebenfalls angeklagten KOMintern-Mitglieder.

Schläger oder Geschlagener?

Gehört wurde auch eine vom Gericht beauftragte gerichtsmedizinische Gutachterin. Sie sollte die Frage klären, ob die Verletzungen, die sich der zweitangeklagte Austria-Fan an den Händen zugezogen hatte, um Abwehrverletzungen handelt oder diese eher darauf hindeuten, dass dieser mit seinen Fäusten einen verletzten KOMintern-Funktionär "bearbeitet" hatte. Die Gutachterin sagte aus, dass die Frage nicht eindeutig zu beantworten sei - auch deshalb, weil die Tätowierungen des Mannes eine eindeutige Beurteilung der Verletzungen erschwerten.

(APA)

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