Prozess nach Hooligan-Sturm auf Kirchweger-Haus

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Der Überfall auf das Kirchweger-Haus, begangen von sieben Männern, die dem ehemaligen Austria-Wien-Fanklub Unsterblich angehört haben sollen, war erneut Prozessthema. Auch zwei Gewerkschafter sind angeklagt.

Wien. Das Verfahren scheint sich zur unendlichen Geschichte zu entwickeln: Am Donnerstag wurde der viel beachtete Prozess um einen Hooligan-Überfall auf das Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien Favoriten erneut vertagt. Das Gericht will noch einmal die psychologische Sachverständige hören, deren Kompetenz nun von der Verteidigung der angeklagten Fußballfans angezweifelt wird. Nächster Termin: 20.April.

Der Reihe nach: Die sieben Hooligans müssen sich wegen Hausfriedensbruchs verantworten, ein Mitglied der Gruppe zusätzlich wegen schwerer Körperverletzung. Der Mann soll am 27.Oktober 2013 einem Funktionär der kommunistischen Gewerkschaft Komintern im Stiegenhaus des EKH zwei Faustschläge versetzt und diesen somit schwer verletzt haben.

Kritik an der Anklage

Auf der Anklagebank befinden sich auch zwei Komintern-Gewerkschafter. Sie sollen den Hooligans, als diese den Tatort verlassen haben, mit anderen Personen nachgelaufen sein und jenen Fußballfan, der zuvor ihren Kollegen attackiert hat, mit einem Besenstiel angegriffen haben. Einer der beiden wurde am Donnerstag von einem Zeugen aus Spanien belastet: Ein Bekannter eines Fußballfans sagte via Videokonferenz aus, er sei sich „zu 99Prozent“ sicher, dass er in einem der beiden angeklagten Gewerkschaftsmitglieder einen der Männer erkenne, die den Fußballfan geschlagen hätten. Übrigens: Dem Fanklub Unsterblich, der wiederholt in die Nähe neonazistischer Umtriebe gerückt worden war, wurde vom Verein der Status eines offiziellen Fanklubs entzogen.

Der nun einvernommene Zeuge erklärte weiter, dass nach dem Überfall 30 bis 50 Personen, einige auch mit Stöcken und Messern bewaffnet, aus dem Haus gekommen seien und ihrerseits die Hooligan-Gruppe attackiert hätten. Jener Mann, der zuvor noch als Angreifer aufgetreten war, sei dann von den Personen aus dem Haus geschlagen worden, unter anderem von einem der beiden nun ebenfalls angeklagten Komintern-Mitglieder.

Eine Komintern-Sprecherin hatte vor der Verhandlung kritisiert, dass die Anklage auf eine Verfolgung gemäß Verbotsgesetz verzichte, obgleich die Hooligans den Hitlergruß getätigt hätten. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2015)

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