Wien: Neuer Anlauf für ein faires Wahlrecht

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Die Wiener Grünen wollen die Geschäftsordnung ändern, um die SPÖ-Blockade zu umgehen.

Wien. Die Grünen haben am Montag ihren Antrag zur Änderung des Wiener Wahlrechts Landtagspräsident Harry Kopietz (SPÖ) übermittelt. Das Papier sieht de facto die Eliminierung des SPÖ-begünstigenden Mehrheitsfaktors vor. Um der Gefahr einer roten Blockade zu entgehen, wollen die Grünen die Geschäftsordnung ändern, damit der Antrag zur Abstimmung kommen muss.

Diese Vorgangsweise sei die einzige Möglichkeit, das Wahlrecht gegen den Willen der SPÖ zu ändern, erklärte der grüne Klubchef David Ellensohn. Und forderte dafür die Unterstützung von FPÖ und ÖVP ein. Würde man gemeinsam vorgehen, „haben wir ab 27. März ein neues Wahlrecht, das alle Stückeln spielt.“ Der Plan: Relevant für die Abschaffung des mehrheitsfördernden Faktors ist ein Zusatzantrag; dieser soll als Zusatz bei den nötigen verfassungsrechtlichen Wahlrechtsreparaturen (Briefwahl-Nachfrist bzw. Wahlrecht für Häftlinge) am 27. März beschlossen werden. Damit SPÖ-Landtagspräsident Kopietz diesen Zusatzantrag nicht ablehnen kann, wollen die Grünen zuvor (mit FPÖ und ÖVP) die Geschäftsordnung entsprechend abändern. Konkret wollen die Grünen den „Auslegungsspielraum“ des Landtagspräsidenten abschaffen – damit dieser die entsprechenden Zusatzanträge nicht mehr ablehnen kann. Da über Änderungen der Geschäftsordnung laut Ellensohn am Beginn der Landtagssitzung entschieden wird und diese im Falle einer Mehrheit sofort gültig wären, könnte das neue Wahlrecht später nicht von Kopietz abgedreht werden, so Ellensohn.

SPÖ spielt auf Zeit

„Die SPÖ war für eine Geschäftsordnungsänderung immer gesprächsbereit“, so Klubvorsitzende Rudolf Schicker. Er hält aber fest: Eine derartig Änderung brauche „einen intensiven Beratungsprozess“, also Zeit. Eine sofortige Änderung der Geschäftsordnung in der Sitzung am 27. März schließt Schicker damit aus. Auch aus rechtlichen Gründen: Ohne Verlautbarung im Landesgesetzblatt könne kein Gesetz in Kraft treten. Also auch nicht eine neue Geschäftsordnung. Sprich: Beim Wahlrecht wird sich wohl nichts ändern. (APA/stu)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2015)

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