Sturm auf Kirchweger-Haus: Vier Männer schuldig

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Zwei von sieben angeklagten Hooligans wurden wegen eines Angriffs auf das Kirchweger-Haus verurteilt. Ebenso setzte es Schuldsprüche für zwei Gewerkschaftsfunktionäre, die Jagd auf die Eindringlinge gemacht hatten.

Wien. Als am Sonntag, den 27. Oktober 2013, kurz vor dem Wiener Derby (FK Austria vs. SK Rapid) Austria-Wien-Hooligans das in Favoriten liegende Ernst-Kirchweger-Haus stürmten, war von einem neonazistisch motivierten Angriff die Rede. Die Angreifer sollen nämlich dem Austria-Fanklub Unsterblich angehört haben. Diese Gruppierung war bereits zuvor durch rechtsextreme Parolen aufgefallen. Ihr wurde von der Vereinsführung der Status eines offiziellen Fanklubs aberkannt. Sieben mutmaßlich an der Attacke beteiligte Männer landeten später vor dem Strafrichter. Nur zwei von ihnen wurden am Montag verurteilt.

Richter Michael Tolstiuk vom Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilte einen 35-jährigen und einen 40-jährigen Austrianer. Ersterer erhielt wegen Hausfriedenbruchs und Körperverletzung ein Jahr und zwei Monate bedingte Haft. Er hatte einen Mann, der sich im Kirchweger-Haus aufgehalten hatte, durch Faustschläge verletzt. Ernst Kirchweger, nach dem das politische Zentrum benannt ist, war ein Widerstandskämpfer, der 1965 bei einer Demonstration von einem Rechtsextremen so schwer verletzt wurde, dass er kurz darauf starb. Der zweite Hooligan bekam nun wegen Hausfriedensbruchs ein Jahr bedingt. Beide, vertreten von Anwalt Philipp Winkler, nahmen die Strafen an.

Doch auch zwei Männer aus den Reihen der Angegriffenen, beides Funktionäre der kommunistischen Gewerkschaft Komintern, nämlich ein 44-jähriger Philosoph und ein 31-jähriger Lastwagenfahrer, wurden verurteilt.

Strafen auch für die Gegenseite

Und zwar wegen schwerer Körperverletzung (konkret: wegen Körperverletzung, begangen in „verabredeter Verbindung“). Sie erhielten je ein Jahr Haft – ebenfalls auf Bewährung. Rechtskräftig sind diese Strafen noch nicht, da das von Anwalt Harald Karl vertretene Duo drei Tage Bedenkzeit erbat. Die beiden Männer hatten, laut Urteil (und demnach auch laut eigenen Angaben), regelrecht Jagd auf die Angreifer gemacht. Mit Stöcken, die die Gewerkschafter auf einer nahen Baustelle an sich genommen hatten, hatten sie genau den Hooligan verprügelt, der zuvor seinerseits einen Mann verletzt hatte. Der Richter: „Da war keine Notwehrsituation mehr gegeben.“

Die restlichen fünf angeklagten Hooligans wurden im Zweifel freigesprochen, da nicht mehr mit Sicherheit gesagt werden konnte, dass sie überhaupt am Tatort waren. Auch drei weitere Männer, die den Austrianer gemeinsam mit den verurteilten Funktionären umringt hatten, konnten nicht mehr ausgeforscht werden.
Übrigens: Das Match an jenem Tag endete mit einem 1:0-Auswärtssieg für Rapid.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.04.2015)

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