Fall Josef S.: Berufungsverhandlung am 2. Juli

Archivbild: Josef S. vergangenen Sommer vor Gericht
Archivbild: Josef S. vergangenen Sommer vor GerichtAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Schuldspruch gegen den deutschen Studenten, der gegen den FPÖ-Ball demonstriert hatte, ist bereits rechtskräftig. Nun muss das OLG über die Strafhöhe entscheiden.

Das Oberlandesgericht Wien wird am 2. Juli entscheiden, ob es bei der teilbedingten einjährigen Freiheitsstrafe für den deutschen Studenten Josef S. bleibt. Dazu war er - nach sechsmonatiger U-Haft- wegen angeblich führender Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen bei einer Demonstration gegen den Akademikerball 2014 verurteilt worden.

Das Wiener Straflandesgericht hatte den 24-Jährigen im Juli 2014 des Landfriedensbruchs, der versuchten schweren Körperverletzung und der schweren Sachbeschädigung für schuldig befunden und zu acht Monaten bedingter und vier Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Eine Nichtigkeitsbeschwerde von Josef S. ist beim Obersten Gerichtshof gescheitert, sie wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Schuldspruch ist seither rechtskräftig. Aber Josef S. hat auch Berufung gegen die Strafhöhe eingebracht, über diese wird Anfang Juli entschieden.

(APA)

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