Bedingte Haft für Wiener Anwalt

Weil er eine Neunjährige auf einer Kindergeburtstagsfeier schwer verletzte, wurde ein Advokat schuldig erkannt.

Wien. Verurteilte Anwälte gibt es in Österreich durchaus. Man erinnert sich an jene, die Treuhandgelder veruntreut haben. Dass ein Anwalt wegen schwerer Körperverletzung an einer Neunjährigen verurteilt wird, ist wohl einzigartig. So geschehen am Dienstag in Wien.

Der Advokat musste einen Schuldspruch hinnehmen, weil er laut Gericht dem Mädchen auf einer Kindergeburtstagsfeier vorsätzlich den Arm gebrochen haben soll. Die wegen schwerer Körperverletzung verhängte Strafe: sechs Monate bedingte Haft plus 9000 Euro Geldstrafe (aufgeteilt auf 120 Tagessätze à 75 Euro). Zudem wurde ihm eine Wiedergutmachung in Höhe von 2950 Euro auferlegt. Einen Gutteil des geltend gemachten Schmerzensgeldes, nämlich 2000 Euro, hat er bereits bezahlt. Weil er gleich nach Urteilsverkündung Rechtsmittel anmeldete, ist der Spruch nicht rechtskräftig.

Bei der Geburtstagsfeier, die Ende Jänner in einem Sportverein in Wien-Döbling stattfand, stritten mehrere Kinder um die Benützung einer aus Turnmatten gebauten Rutsche. Dabei soll die fünfjährige Tochter des Angeklagten von anderen Kindern bedrängt worden sein. Der Anwalt fragte die Neunjährige, was geschehen sei, wobei er das Mädchen am linken Oberarm erfasste und hochhob. Das Mädchen sei dann zu Boden gefallen, gab der Beschuldigte an. Richterin Olivia-Nina Frigo folgte aber einem gerichtsmedizinischen Gutachten, wonach der Mann das Kind in die Höhe gehoben und eineinhalb bis zwei Meter von sich geschleudert habe. So sei es zur Fraktur gekommen. Diese machte zwei Operationen notwendig. (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.06.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.