Wien: Mutter soll fünfjährigen Sohn getötet haben

Die Wohnung der Frau wurde versiegelt
Die Wohnung der Frau wurde versiegeltAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die 25-Jährige hat sich auf der Höhenstraße der Polizei gestellt. Sie soll ihren Sohn bereits zwei Tage zuvor umgebracht haben.

„Ich habe mein Kind umgebracht, bitte nehmen Sie mich fest“, sagte eine 25-Jährige Frau am Dienstagnachmittag. Sie spazierte entlang der Höhenstraße und hielt einen Wagen der Klosterneuburger Polizei auf. Die Wiener Beamten entdeckten nach dem Geständnis in einer Wohnung in der Braunspergengasse in Favoriten die Leiche eines fünfjährigen Buben unter einer Decke. Nach Angaben der Polizei soll die Verwesung bereits eingesetzt haben, sein Körper war übersät mit Schnitten und Flecken, die von massiver Gewaltanwendung zeugten. Die Tat dürfte vermutlich am Sonntag verübt worden sein – die angeordnete Obduktion soll letzte Details klären.

Das Motiv der arbeitslosen Österreicherin, die noch im Bundeskriminalamt einvernommen wird, bleibt vorerst schwammig: „Sie gab an, dass es eine spontane Eingebung war. Sie soll zuerst mit ihrem Kind gespielt haben, ein Eis gegessen haben und sich dann beim Fernsehen entschlossen haben, den Buben zu töten“, sagt Polizei-Sprecher Paul Eidenberger.

Spaziergang nach der Tat

Nach der Tat sei sie in ein Taxi gestiegen und habe sich ein Zimmer in einer Pension genommen, habe dort einmal ausgeschlafen. „Danach wachte ich auf und ging am Kahlenberg spazieren“, gab sie zu Protokoll.

Der Vater des Buben lebt nicht mehr im Haushalt, hat nur ein Mal die Woche Besuchsrecht. Er habe sich wegen häufiger Streiterein vor einiger Zeit getrennt, gab er bei der Polizei zu Protokoll. Der 24-Jährige gab dazu an, dass die Frau unter Depressionen litt und deswegen medikamentös behandelt wurde.

Jugendamt: Unauffällige Familie

Das Jugendamt der Stadt Wien (MA 11) betonte, dass die Familie unauffällig gewesen sei. Man habe "im Zuge des Scheidungsverfahrens der Eltern im April Kontakt mit der Familie" gehabt, sagt Petra Mandl von der MA 11. Damals hätten sich die Eltern bereits auf ein 14-tägiges Besuchsrecht des Vaters geeinigt gehabt. "Wir hatten das Gefühl, dass beide Elternteile gut mit der Lösung leben können und dass es dem Kind gut geht", sagt Mandl. Weder vorher noch nachher habe das Jugendamt Kontakt mit der Familie gehabt. Sowohl der Vater als auch die Mutter des Buben hätten schon bald nach der Scheidung wieder in neuen Beziehungen gelebt, der Fünfjährige hätte sich auch mit dem neuen Freund der Mutter gut verstanden.

(ath/APA)

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