Körper-Kameras für Polizei und Justizwache: Testlauf ab 2016

n den USA sind einige Polizeibehörden mit Körperkameras ausgestattet. Sie sollen Transparenz für Bürger schaffen.
n den USA sind einige Polizeibehörden mit Körperkameras ausgestattet. Sie sollen Transparenz für Bürger schaffen. (c) REUTERS (RICK WILKING)
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In Wien und an anderen Orten werden ab Jänner Polizisten in einem Pilotversuch "einsatzbezogen" mit Kameras ausgestattet. Wie der "Presse" im Justizressort bestätigt wird, werden auch die Einsatzgruppen der Justizwache mitziehen.

Das Vorhaben, zur Einsatzdokumentation Österreichs Polizisten mit Körper-Kameras auszustatten, wird seit einiger Zeit diskutiert, Pilotversuche stehen seit Monaten im Raum ("Die Presse" berichtete darüber im Mai). Nun gibt es einen Zeitplan: Ein Testlauf mit den Body-Cams wird ab Anfang 2016 in Wien und an weiteren Orten stattfinden. Wie lange und wo genau der Test laufen soll, steht noch nicht fest, sagte Karl-Heinz Grundböck, der Sprecher des Innenministeriums. Eine Arbeitsgruppe war bisher mit "umfassender Prüfung" beschäftigt und hat noch rechtliche Fragen zu klären.

Neu ist, dass auch die Einsatzgruppen der Justizwache an dem Pilotversuch teilnehmen werden. Dies bestätigt der Sprecher der Generaldirektion für den Strafvollzug im Justizressort, Josef Schmoll, der "Presse". In jeder der 27 Justizanstalten Österreichs gibt es eine solche Einsatzgruppe. Sie rückt aus, wenn zum Beispiel Gefangene aggressiv werden, Beispiel: Angriff auf Mithäftlinge.

Gerade die Justizwache hat mit Kameras gewisse Erfahrungen. Die erwähnten Einsatzgruppen sind nämlich schon seit Jahren mit Tasern ausgestattet. Also mit jenen Waffen, die jeweils auf eine Distanz von bis zu sieben Metern zwei mit Elektroden versehene Pfeile verschießen. Diese Pfeile haken sich im Körper des Getroffenen fest, sie sind mit Drähten mit dem Taser verbunden, sodass ein Stromimpuls weitergeleitet werden kann. Dieser führt zu einer kurzzeitigen Lähmung bzw. Bewegungsunfähigkeit der getroffenen Person. Jeder Tasereinsatz wird automatisch durch eine am Taser angebrachte Kamera (Video- und Audioaufnahme) aufgezeichnet.

Kurios: Ein Einsatz, zwei Kameras

Taser-Einsätze sind selten: 2011 gab es in den Gefängnissen bundesweit 4 Einsätze. Im Jahr darauf verzeichnete man gar keine Verwendung der "Elektropfeil-Pistole". 2013 und 2014 gab es je einen Einsatz. In beiden Fällen hatte der jeweils "getaserte" Gefängnisinsasse zuvor eine konkrete Suiziddrohung ausgesprochen. Mit der Erprobung von Körper-Kameras durch die Justizwache könnte es somit also zu dem kuriosen Fall kommen, dass auch ein - sowieso aufgezeichneter - Tasereinsatz aufgenommen wird, dass also zwei Kameras einen Einsatz dokumentieren.  

Zurück zur Polizei: Klar ist jedenfalls, dass mit den Körper-Kameras Einsätze in Bild und Ton festgehalten werden. Es gebe den "Anspruch der umfassenden Dokumentation", betonte Grundböck. Die Kameras sollen demnach "einsatzbezogen, genau dann, wenn davon auszugehen ist, dass Eskalationen zu befürchten sind", verwendet werden - jedenfalls nicht flächendeckend.

Diskussion nach Anti-Identitären-Demo

Die Körper-Kameras waren im Mai 2014 erstmals in Betracht gezogen worden, nachdem es im Zuge einer Demonstration der vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) als rechtsextrem eingestuften Identitären in Wien zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Gegendemonstranten gekommen war. Der Exekutive war vorgeworfen worden, eine "Prügelorgie" veranstaltet zu haben. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) lehnte daraufhin die geforderte Kennzeichnung der Beamten - etwa durch das Tragen der Dienstnummer auf der Uniform - ab und brachte stattdessen die Körper-Kameras als Vorschlag.

(m.s.)

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