Raub: Vier Jahre Haft für 17-Jährigen

Weil er unter anderem einen Überfall auf ein Wiener Kaffeehaus „in Wildwest-Manier“ verübte, wurde ein Jugendlicher verurteilt.

Salzburg/Linz. Ein erst 17-jähriger Bursch ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht als Serienräuber rechtskräftig zu einer insgesamt vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zuletzt hatte er am 20. Juni in einer einzigen Nacht gemeinsam mit einem 18 Jahre alten Komplizen drei Jugendliche überfallen. Der untergeordnet beteiligte Mittäter bekam zwei Jahre teilbedingte Haft.

Der 17-Jährige war gerade einmal 15, als er sich erstmals an bewaffneten Raubüberfällen beteiligte. Mit anderen Jungkriminellen trat er damals in mehreren Trafiken gewaltsam in Erscheinung, wobei die Angestellten jeweils mit Gaspistolen eingeschüchtert wurden. Die Gang machte auch von Waffen Gebrauch, ein Opfer wurde angeschossen. In seinem ersten Gerichtsverfahren fasste der Bursch zwei Jahre aus, wovon lediglich sechs Monate unbedingt ausgesprochen wurden. Nicht einmal diesen Strafteil musste er zur Gänze absitzen, da er vorzeitig bedingt entlassen wurde.

Am 29. Dezember 2013 machte der Jugendliche bei einem Überfall mit, der sich „in Wild West-Manier“ abgespielt hätte, wie Richter Andreas Hautz feststellte. Gemeinsam mit zwei Mittätern wurde in einem Kaffeehaus in der Leopoldstadt einem 62-jährigen Kellner eine Pistole ins Genick gedrückt. Der Mann musste sich dann hinknien, seine Brieftasche hergeben und sogar seinen Ehering vom Finger streifen. Auch der letzte im Lokal befindliche Gast wurde ausgeraubt.

Der Gast, ein 44-Jähriger, kämpfte im Zeugenstand mit den Tränen, als er seine Wahrnehmungen schilderte. Danach richtete er das Wort an den 17-Jährigen: „Warum machst du das? Hast du nix g'lernt?“ – „Doch, Zahntechniker.“ – „Heast, Zahntechniker! A Zahntechniker is' sogar Chef einer Partei!“ Der 17-Jährige nannte Drogensucht als Motiv. Der Senat verhängte zweieinhalb Jahre Haft. Zudem wurde die Bewährung aus dem vorangegangenen Verfahren (betreffend eineinhalb Jahre) widerrufen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2015)

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