Vereinigte Bühnen werden geprüft

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Ronacher(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Vergaben der Vereinigten Bühnen werden nun vom Stadtrechnungshof unter die Lupe genommen.

Wien. Der Stadtrechnungshof hat beschlossen, die Vergabepraktiken der Vereinigten Bühnen Wien genau zu prüfen. Das habe Direktor Peter Pollak nach Lektüre des am Freitag in der „Presse“ erschienen Artikels über eben dieses Thema angeordnet, teilte sein Sprecher am Freitag mit. Die Überprüfung ist für 2016 anberaumt.
Der Geschäftsführer der Vereinigten Bühnen Wien (VBW), Thomas Drozda, und auch die Geschäftsführung der Wien-Holding hatten sich gegen den Vorwurf, Vergabeverfahren nicht korrekt abzuwickeln, strikt verwehrt. Die VBW gehört zu 97,34 Prozent der Wien Holding, diese wiederum steht im Eigentum der Stadt Wien.

„Wir sind nicht intransparent“

Auch bei den Prüfungen des Stadtrechnungshof wären nie Ungereimtheiten festgestellt worden: „In keinem dieser Berichte ist die Vergabe-Praxis der VBW kritisiert worden“, heißt es etwa in einem Statement seitens der Wien Holding. Deren Geschäftsführer Peter Hanke ist seit 2010 stellvertretender VBW-Aufsichtsratspräsident. „Wir sind überhaupt nicht intransparent und werden vom Stadtrechnungshof regelmäßig geprüft“, sagte auch Drozda. Dass der Stadtrechnungshof bisher nichts kritisierte, hat auch einen anderen Grund: Laut Auskunft des Stadtrechnungshofes habe man zwar die VBW geprüft, aber dabei nie diese Vergabeverfahren speziell unter die Lupe genommen. Das soll jetzt nachgeholt werden. Die „Presse“ hatte in der Freitagausgabe berichtet, dass die VBW keine öffentlichen Vergabeverfahren für die Ausstattung ihrer Produktionen durchführen.


Laut Bundesvergabegesetz ist eine öffentliche nationale Ausschreibung ab 100.000 Euro gesetzlich zwingend, ab 207.000 Euro sogar eine europaweite. Gerade bei Musicalproduktionen wird dieser Grenzwert für Bühnenbild und Kostüm fast immer deutlich überschritten. Ein Vergabeverfahren wurde bei den VBW dennoch meist nicht durchgeführt, sondern ein anderer Weg gewählt: So werden laut Direktor Drozda mehrere Angebote von Unternehmen eingeholt, mit denen man gute Erfahrungen hat, und dann an den Bestbieter vergeben.
Während sich also beim öffentlichen Vergabeverfahren jedes Unternehmen bewerben kann, wird bei den VBW vorselektiert, werden bestimmte Unternehmen eingeladen. Begründung: Das Prozedere sei kostengünstiger als ein Vergabeverfahren und entspreche dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Kunst.


Das Bundesvergabegesetz steht jedoch mit diesem Grundrecht nicht im Widerspruch. Im Gegenteil, es privilegiert sogar die Ausschreibung von künstlerischen Leistungen wie etwa Regiearbeiten oder Auftragskompositionen. Derart einzigartige Leistungen können ohne vorherige Bekanntmachung in einem Verhandlungsverfahren direkt vergeben werden. Standardisierte Arbeiten jedoch, wie etwa Kostüme nach vorgegebenem Schnitt zu schneidern, müssen laut Vergaberechtsexperten jedoch, wie wohl hier der Fall, ausgeschrieben werden. Die Folgen einer nicht korrekten Vergabe können teuer werden, dann nämlich, wenn sich Mitbewerber zur Wehr setzen und Feststellungsverfahren einleiten.

Opposition will Transparenz

Nun verlangt neben dem Stadtrechnungshof auch die Opposition Aufklärung: „Genau prüfen und die bestmöglichen Entscheidungen treffen, statt Geld mit beiden Händen aus dem Fenster werfen, muss die Devise für alle Beschaffungen im öffentlichen Bereich sein“, sagt ÖVP-Landesparteiobmann Gernot Blümel. „Die Steuerzahler haben ein berechtigtes Interesse an transparenter und kostengünstiger Auftragsvergabe“, sagt Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger. Immerhin würden die VBW dieses Jahr mit knapp 42 Millionen Euro finanziert.


„Der Verdacht, dass bei den VBW Steuergeld ohne Rücksicht verprasst wird, liegt schon seit Jahren nahe“, sagt FPÖ-Chef Johann Gudenus. Die Grünen kritisieren die VBW seit Jahren – eine Stellungnahme wollen sie nicht abgeben. Sie verhandeln gerade die künftige Koalition mit der SPÖ. Diese verteidigte die VBW. So heißt es in einer Aussendung von Gemeinderätin Katharina Schinner: „Alle Aufträge werden selbstverständlich nach den rechtlich gültigen Vergabebestimmungen vergeben.“

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