Stadthallenbad: Erstes Teilgutachten entlastet Generalplaner

Das Stadthallenbad.
Das Stadthallenbad.(c) APA
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Der Sachverständige geht mit der Stadt Wien in der Causa Stadthallenbad hart ins Gericht. Grundlagen für die Planung hätten gefehlt. Angeführte Kosten seien nicht nachvollziehbar.

Für den ehemaligen Generalplaner Georg Driendl, der die Sanierung des Stadthallenbades durchgeführt hat, ist es so etwas wie ein Lichtblick am Horizont. Seit mehr als einem Jahr streitet sich die Stadt Wien (konkret die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft) mit dem Generalplaner (sowie ausführenden Firmen), wer die aus dem Ruder gelaufene Sanierung des Stadthallenbades und den jahrelangen Baustopp zu verantworten hat. Es geht um viel Geld. Steuergeld. Die Stadt Wien hat den Generalplaner auf 13,3 Millionen Euro  geklagt. Sie wirf ihm unter anderem vor, dass er die undichten Becken und die daraus resultierenden Kosten (Beweissicherung etc.) zu verantworten hat.

Nun liegt das erste Teilgutachten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen vor. Und dürfte Driendl in entscheidenden Punkten gegen die Vorwürfe der Stadt Wien entlasten. „In zwölf, eigentlich zwölfeinhalb, von dreizehn Fragen hat der Gutachter eindeutig positiv für uns geantwortet“, sagt Driendls Rechtsanwältin Petra Rindler (Pflaum Karlberger Wiener Opetnik).

Grobe Fehler bei der Vorplanung

Der Gutachter formuliert darin überraschend klar (das Papier liegt der „Presse“ vor), wie er gewisse Vorgänge im Zuge der Sanierung einschätzt. Einer der Hauptkritikpunkte: Für die Sanierung wurde nicht die entsprechende Vorarbeit geleistet. „Aus den im Gerichtsakt aufliegenden Dokumentationen ist unschwer zu erkennen, dass der wesentliche Sachinhalt (...) für die Realisierung einer Sanierung des Stadthallenbades bei Ausführungsbeginn nicht gegeben war“, heißt es in dem Gutachten. Eine Tatsache, die bereits der Stadtrechnungshof in seinem Kontrollbericht kritisiert hat.

Für Driendl ist das doppelt relevant, ist er doch erst zum Generalplaner ernannt worden als Vorentwurf und Entwurf schon schon längst feststanden. Die waren allerdings, wie sich im Nachhinein zeigte, von schlechter Qualität. „Die Leistungsphasen Grundlagenanalyse, Vorentwurf, Entwurf waren in der „Vergabedokumentation“ der STH (Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft, Anm. )erheblich lückenhaft bzw. unbearbeitet“, heißt es in dem Gutachten. Die mangelnde Qualität der Daten hätte er vorab auch nicht überprüfen können, so Driendl, weil er keinen Zugriff darauf hatte. Deswegen hätte auch die Sanierung laufend adaptiert werden müssen.

Planung und Auschreibung korrekt

Wie sehr, zeigt sich in der Dokumentation des Sachverständigen. Das Brandschutzkonzept sei erst „zirka 14 Monate nach Baubeginn“ erstellt worden, heißt es in dem Gutachten. Auch der Abschluss sämtlicher Begehungen sei zwölf Monate nach Baubeginn noch nicht erledigt gewesen.

In dem Gutachten werden anschließend zwei Hauptkritikpunkte abgehandelt. Die undichten Becken und Mängel bei den Fliesen. Beides hätte der Generalplaner laut Wiener Sportstätten durch Planungsfehler verursacht. Doch der Gutachter sieht es anders: Die Statik der Beckenkonstruktion steht in keinem (...) Zusammenhang mit: Becken undicht“, schreibt er. Driendl hätte sowohl bei der Auschreibung als auch Planung des Projekts alle Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten ergriffen. Auch bei den Fliesen stellt der Gutachter fest, dass die „Qualität der (...) verlegten Fliesen (...) ausreichend für den Bäderbau geeignet“ sei. Laut Gutachter hätte die örtliche Bauaufsicht schauen müssen, dass die Fliesen laut Plan verlegt werden.

Nicht nachvollziehbare Kosten

Die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft sah das anders und bemängelte nach dem Baustopp auch die Qualität der Fliesen. In einem Teilbereich wählte sie andere Fliesen aus und verlegte diese neu. Auffallend: Belege für die Kosten, die sie dem Architekten in Rechnung gestellt hat, konnten die Sportstätten nicht ausreichend nennen. „Die (...) zur Verfügung gestellten Unterlagen enthalten keine nachvollziehbaren Schriftstücke (...), ob sie und wenn ja, welche notwendigen Sanierungskosten sie (die Sportstätten, Anm.) tatsächlich aufgewendet hat“, so der Gutachter.

Auch die Kosten von rund 297.000 Euro für einen nachträglichen Umbau der Toiletten (laut Stadt Wien entstanden durch Planungsfehler) konnte der Sachverständige nicht nachvollziehen. „Die Zahlenangaben sind nicht nachvollziehbar, weder wahrscheinlich noch plausibel. Ich gehen davon aus, dass es sich um einen offensichtlichen Irrtum (...) handelt“, so der Gutachter.

Verfahren aufgebläht?

Es ist kein Einzelfall. Seit Beginn des Verfahrens wird der Stadt Wien vorgeworfen, das Verfahren künstlich aufzublasen, um Druck aufzubauen. So wurden die Forderungen gegen den Generalplaner laufend erhöht. Auch ausführende Firmen wurden mit hohen Klagen und Forderungen eingedeckt. „Das ist alles Steuergeld“, kritisiert Driendls Anwältin Petra Rindler. Je höher der Streitwert desto höher sind auch die Kosten des Verfahrens. Und der Verlust, falls die Stadt Wien verliert. Dabei gerät durch das Gutachten bereits ein Großteil der Forderungen, nämlich zirka 7,5 Millionen, ins Wanken. „Und wir sind erst bei der ersten Runde“, sagt Driendl.

Einzig bei den Toiletten sieht der Gutachter Fehler in der Planung. So seien die als barrierefrei bezeichneten Toiletten nicht alle barrierefrei. Das sei anders ausgemacht worden, argumentiert Rindler. Nur eine hätte barrierefrei sein sollen, vier barrierefreundlich.

Fragen an den Gutachter

In einem nächsten Schritt dürfen nun Fragen von beiden Seiten an den Sachverständigen gestellt werden. Danach wird eine neuer Verhandlungstermin angesetzt. Wie lange das Verfahren noch dauern wird, ist nicht abzusehen.

Bei den Wiener Sportstätten hält man sich über das Gutachten in einer ersten Reaktion jedenfalls bedeckt. „Es ist das erste Gutachten und der Anfang des Prozesses. Ich ersuche um Verständnis, dass wir das Gutachten nicht kommentieren können, da es Gegenstand des laufenden Verfahrens ist“, so Sprecher Manfred Faly. Man werde sehen, wie der Richter schlussendlich entscheidet.

Der Anwalt der Wiener Sportstätten Michael Hecht (Fellner Wratzfeld & Partner) formuliert schon schärfer: "Wir sind am Anfang des Prozesses und nicht am Ende. Es ist das erste von weiteren Gutachten, die es geben wird. Hier ging es nur um die Themen Beckenstatik und Fliesen bzw. Toiletten. Ein wesentlicher Kostenpunkt in der Klage ist der Einnahmenentgang und für den ist es irrelevant, ob das Bad nicht wegen zehn oder einer Fehlplanung betrieben werden konnte.“ Die Sportstätten werfen Driendl Planungsfehler im dreistelligen Bereich vor.

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