76-jähriger prügelte Radfahrer krankenhausreif: Urteil

Ein Mann hatte zuvor auf der Donauinsel mehrfach nach Hund des Pensionisten getreten. Das Urteil: Acht Monate bedingt für schwere Körperverletzung.

Ein 76-jähriger, bisher unbescholtener Pensionist ist am Montag im Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der rüstige Renter hatte - so der Vorwurf der Anklagebehörde - auf der Donauinsel einen Radfahrer mit einem Holzprügel attackiert und krankenhausreif geschlagen, nachdem dieser mehrfach nach dem Hund des 76-Jährigen getreten hatte.

Der Vorfall ereignete sich am 27. November 2015 auf einem Treppelweg, wo der Angeklagte mit seinem Mischling und in Begleitung seines um vier Jahre jüngeren Bruders unterwegs war. Insgesamt vier Mal flitzte ein Mann mit einem Mountainbike an ihnen vorbei, obwohl auf dem Weg an sich Radfahren verboten ist. Mehrfach soll er mit einem Bein in Richtung des Hundes getreten haben, der nicht angeleint war und stets kläffend dem Radfahrer hinterherlief.

Mit abgebrochenen Ast niedergeprügelt

Das Brüderpaar bedachte den Sportler jedes Mal mit nicht druckreifen Schimpfwörtern. Beim letzten Mal bremste der Radfahrer und stieg ab, weil - wie der 54-Jährige nun als Zeuge Richter Marc Farkas erklärte - "es für mich etwas zu klären gab". Was er zu sagen hatte, kam nicht gut an. Er wurde mit einem abgebrochenen Ast niedergeprügelt und erlitt einen Jochbein- und Kieferbruch sowie einen Bruch der rechten Augenhöhle.

"Er wollt' uns an Vortrag halten", gab der Angeklagte zu Protokoll. Zudem hätte der Unbekannte ihn und seinen Bruder in ein Gebüsch drängen wollen: "Das ist ihm nicht gelungen." Sein Bruder hätte das "mit einer von den Bibern abgenagten Weide" unterbunden: "Ich hab' diesen Herrn nicht ein Mal mit dem kleinen Finger angegriffen." Dazu wäre er aus gesundheitlichen Gründen gar nicht imstande gewesen, versicherte der Angeklagte: "Ich hab' einen Herzschrittmacher. Wenn ich da einen Schlag drauf krieg, lieg ich da und es ist aus." Folglich könne er "kein Handgemenge riskieren".

Auch der Bruder hat zugeschlagen

Der Bruder bestätigte im Zeugenstand unter Wahrheitspflicht, er habe zugeschlagen. Der Radfahrer habe zunächst ihn "auf a Böschung g'schupft" und dann auf seinen älteren Bruder losgehen wollen: "Der is' krank. I hab a Angst g'habt. Er is' mei anziger Bruder. Da hab ich durchdraht und ihm ane geb'n."

Der Schwerverletzte war sich jedoch sicher, dass es nicht der 72-Jährige war, der ihn ins Spital befördert hatte. Der "untersetztere, etwas breitere" Mann und also der Angeklagte sei der Täter gewesen, gab er sich überzeugt. Der Richter glaubte dem Radfahrer und sprach diesem obendrein eine finanzielle Wiedergutmachung von 1.000 Euro zu.

Verteidiger Werner Tomanek legte dagegen umgehend volle Berufung ein. Der Anwalt - bekennender Hundeliebhaber - zeigte für den Radfahrer nicht das geringste Verständnis. Gegen einen kleinen Chihuawawa-Mischling ("Ein a bissl besser aufgefüttertes Meerschweinchen") trete man einfach nicht, betonte Tomanek: "Dass darauf hin a bissl zu viel passiert ist, mag sein. Aber wie man in den Wald hineinruft, kommt's halt manchmal zurück."

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