Stadthallenbad: Das stille Ende eines Baustreits

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GNERALSANIERTES STADTHALLENBAD WIEDER GE�FFNET(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Nach zwei Jahren haben sich Stadt, Generalplaner und örtliche Bauaufsicht im Prozess um das Stadthallenbad außergerichtlich geeinigt. Über den Vergleich wird geschwiegen.

Wien. Zum Schluss gaben sich alle bezeichnend stumm. Lang vor dem Start des Prozesses vor zwei Jahren war die Sanierung des Stadthallenbades ein politisches Profilierungsfeld gewesen. Die Kosten für die gerichtliche Beweissicherung werde man sich per Regress zurückholen, tönte Christian Oxonitsch, damals noch SPÖ-Sportstadtrat. Rund 15 Millionen Euro forderte die Stadt von Generalplaner Georg Driendl und der örtlichen Bauaufsicht – argumentiert wurde das auch mit dem „volkswirtschaftlichen Schaden“, der durch die länger dauernde Sanierung und die von der Stadt selbst einberufene gerichtliche Beweissicherung entstanden sei. Zur Erinnerung: Das Bad konnte 2012 nicht aufsperren, weil die Becken leck waren.

Alles lief schließlich auf einen Prozess hinaus, in dem sich die Stadt als unschuldiges Opfer von Generalplaner und Bauaufsicht sah, während vor allem der Generalplaner nicht verstand, warum ihm Dinge vorgeworfen wurden, für die er als Planer seiner Meinung nach nichts konnte.

Nun, da man sich außergerichtlich geeinigt hat, will man das Ergebnis im Detail aber nicht bekannt geben. Man hätte ein „wechselseitiges Stillschweigen“ vereinbart, heißt es seitens der Wien Holding, zu der die Wiener Sportstätten und damit das Stadthallenbad gehören. Nur so viel: Auch nach den Jahren mit gerichtlicher Beweissicherung und laufenden Anwaltskosten seien die Kosten der Sanierung des Stadthallenbades „unter Berücksichtigung aller bisher angefallenen Kosten inklusive der prozesstechnisch prognostizierbaren innerhalb des vom Gemeinderat beschlossenen Kostenrahmens“, heißt es in einer Aussendung. Der Rahmen liegt bei 17 Millionen plus 20 Prozent. Also maximal rund 20,5 Millionen Euro.

Von einer „lückenlosen Aufklärung“, wie sie gerade am Anfang des Debakels im Jänner 2012 versprochen wurde, kann also keine Rede sein. Für die Beteiligten dürfte die Einigung trotzdem eine Erleichterung sein. Besonders Generalplaner Georg Driendl sah sich durch das lange Verfahren und die Forderung der Stadt in Millionenhöhe am Rand seiner wirtschaftlichen Existenz. Aber auch im Recht. Ebenso die örtliche Bauaufsicht. „Wir hätten den Vergleich nicht abgeschlossen, wenn wir mit dem Ergebnis nicht zufrieden gewesen wären“, sagte deren Anwalt, Nikolaus Vavrovsky, zur „Presse“.

In großer Runde verhandelt

Die Einigung wurde in einer großen Runde verhandelt, in der sowohl die Stadt, der Generalplaner als auch die örtliche Bauaufsicht anwesend waren. Die „Wiener Zeitung“ machte schließlich Donnerstagabend die Einigung öffentlich. Damit ist der Stadthallenbad-Prozess so gut wie abgeschlossen. Offen seien vor Gericht noch vier kleine Prozesse in der Gesamthöhe von insgesamt 500.000 Euro, heißt es aus der Wien Holding. So wurde das erstinstanzliche Urteil zugunsten von Baumann Glas Ende Juli vom Oberlandesgericht Wien aufgehoben und wieder in die erste Instanz geschickt. Bei der Firma KBE-Bauelemente wartet man noch auf das Urteil. Wie es bei diesen Prozessen weitergeht, konnte der Anwalt der Stadt, Michael Hecht, noch nicht sagen.

Die Wiener Architektenkammer, die vor allem den Generalplaner im Streit unterstützt hat, ist jedenfalls froh, dass das Verfahren (wie bereits von so manchem Experten vorausgesehen) in einem Vergleich endet. „Was wir daraus lernen, ist, dass es hier andere Mechanismen zur Konfliktbewältigung braucht als diese wahnsinnig teuren Gerichtsverfahren, die letztlich den Steuerzahler viel Geld kosten“, sagte Kammerpräsident Peter Bauer zur „Presse“. Einer dieser Mechanismen könnte ein „Streitschlichtungsverfahren“ sein, das die Kammer gerade erarbeitet. In dem Verfahren soll auf technischer Ebene eine rasche Lösung bei Bauprojekten herbeigeführt werden.

Ob der Fall auch personelle Konsequenzen in der Stadt haben wird, ist noch unklar. Sandra Hofmann, die zuerst als Wiener Sportamtsleiterin und später als Geschäftsführerin der Wiener Sportstätten maßgeblich in die Causa involviert war, hätte jedenfalls „federführend“ den Vergleich ausgehandelt. „Warum sollte man nicht an ihr festhalten?“, heißt es seitens der Wien Holding.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2016)

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