Soko Brunnenmarkt deckt Fehler auf

Ermittler im Mai beim Tatort auf dem Brunnenmarkt.
Ermittler im Mai beim Tatort auf dem Brunnenmarkt.APA/HERBERT P. OCZERET
  • Drucken

Ein 21-jähriger Kenianer hatte in Wien eine Passantin erschlagen. Nun liegen erste Erkenntnisse der Sonderkommission vor: Der Informationsfluss zwischen Behörden sei mangelhaft.

Wien. Die Tat (4. Mai) hatte als Eisenstangenmord vom Wiener Brunnenmarkt österreichweit für Bestürzung gesorgt. Behörden waren massiv ins Schussfeld der Kritik geraten. Die zentrale Frage lautete: Warum konnte es so weit kommen, dass ein der Polizei und Anrainern bekannter, als aggressiv beschriebener junger Obdachloser aus Kenia eine Passantin auf offener Straße erschlägt? Darauf hat die Sonderkommission (Soko) Brunnenmarkt nun erste Antworten.

Wie der Leiter der 19-köpfigen Soko, der hohe Wiener Richter Helfried Haas (Haas ist Vizepräsident des Wiener Landesgerichts für Zivilrechtssachen), der „Presse“ erklärt, ergebe die Prüfung diverser behördlicher Aktivitäten ein dramatisches Bild: „Die Zahnräder greifen nicht ineinander.“ Anders gesagt: „Die Mosaiksteinchen werden nicht zu einem Gesamtbild.“

Gemeint ist: Bei verschiedenen öffentlichen Stellen wurden im Laufe der Jahre etliche Informationen über den 21-jährigen Kenianer N. zusammengetragen. Akten wurden angelegt, Dateien erstellt. Doch die Zusammenführung dieser Elemente unterblieb. Somit gab es keine Institution, die über ein umfassendes Bild verfügte.

Tat ohne ersichtliches Motiv

Warum gab es überhaupt so viele Informationen über den jungen Mann? Zur Erinnerung: N. war bereits zweimal wegen Drogen und Gewaltdelikten verurteilt, ehe er – ohne ersichtliches Motiv – eine 54-Jährige, die auf dem Weg zur Arbeit war, erschlug. Das heißt, dass es schon vor der Bluttat polizeiliche Ermittlungsakten, staatsanwaltliche Strafanträge und gerichtliche Urteile gab. Zudem handelte es sich um einen Obdachlosen, der vielen Brunnenmarkt-Anrainern durch sein mitunter aggressives Verhalten auffiel. Dies wiederum führte zu ständigen Anzeigen bei der Polizei. Weiters war auch schon vor der Tat erörtert worden, warum der Mann nicht in sein Heimatland abgeschoben werden könne. Danach hieß es: Man habe den Mann mangels Heimreisezertifikat nicht abschieben können. Prompt folgte ein Disput zwischen dem Innenressort und der kenianischen Botschaft. Kurzum: Es gab viele verfügbaren Daten, aber eben keine Vernetzung.

  • Beispiel 1: Gegen den Täter liefen Amtshandlungen in verschiedenen Polizeiinspektionen. Soko-Leiter Haas: „Auch innerhalb der Polizei waren die dabei aufgenommenen Informationen nicht durchgängig für alle verfügbar.“
  • Beispiel 2: Gesundheitsdaten, die im Fall N. von Spitälern gespeichert waren, wurden aus Datenschutzgründen und auch wegen des Amtsgeheimnisses nicht an Polizei und Sozialarbeiter weitergegeben. Ein Manko, leidet der Mann doch an (gefährlichen) psychischen Störungen. Dies untermauert auch ein Gerichtsgutachten. Der Staatsanwalt verlangt demgemäß nun auch keine Bestrafung wegen Mordes, sondern eine Anstaltsunterbringung.
  • Beispiel 3: Die Psychiater, die über die Unterbringung von Personen in geschlossene Anstalten dann entscheiden, wenn von diesen Personen Selbst- oder Fremdgefährdung ausgeht, haben laut Haas nicht immer alle verfügbaren Informationen. Hätten sie diese, würde wohl öfter eine (unfreiwillige) Unterbringung erfolgen. So aber sei es für die Polizei schwer, eine Unterbringung zu erwirken. Auch im Fall N. habe die Exekutive offenbar gleich angenommen, es würde „nichts nützen“, den jungen Mann in eine Anstalt zu bringen.
  • Beispiel 4: Wenn jemand im Strafvollzug psychisch auffällig ist, dann findet diese Information bei einer allfälligen nächsten Gerichtsverhandlung nicht den Weg zur Staatsanwaltschaft bzw. zum Richter. Auch dies sei nicht im Sinn der Sache, so Haas.

Ein erstes Fazit der hochkarätig besetzten Sonderkommission, die am 19. September ihre nächste Sitzung hat, bis Ende September einen Zwischenbericht und bis Jahresende einen Endbericht haben will, sieht derzeit so aus:

  • Bei der (gesetzlich restriktiv geregelten) Unterbringung von psychisch Kranken, von denen ein ernstes Gefährdungspotenzial ausgeht, sollte „der Zugang zur unfreiwilligen Betreuung verstärkt werden“.
  • Die Betreuung von minderjährigen Obdachlosen durch Sozialarbeiter sollte forciert werden.
  • Bei Verurteilungen (N. hatte zur Tatzeit, wie erwähnt, bereits zwei frühere Strafen) sollte ein Beschluss auf Bewährungshilfe (durch Sozialarbeiter) viel eher als bisher erfolgen. Laut Haas sei sogar eine Änderung der entsprechenden Bestimmung im Strafgesetzbuch dringend zu überlegen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30. August 2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

WIEN: PROZESS UM T�TUNGSDELIKT AM BRUNNENMARKT
Wien

Brunnenmarkt: Eine Bluttat, die sich ankündigte

Der 21-jährige Francis N. wird in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Er hat eine Frau mit einer Eisenstange brutal erschlagen. Die Tat wäre wohl zu verhindern gewesen.
Der Beschuldigte am Montag vor Gericht
Wien

Bluttat am Brunnenmarkt: Täter in Anstalt eingewiesen

Der 21-jährige Kenianer, der eine Wienerin mit einer Eisenstange erschlagen hatte, wirkte vor Gericht von seiner psychischen Erkrankung gezeichnet und war nicht vernehmungsfähig.
Der Beschuldigte am Montag vor Gericht
Wien

Bluttat am Brunnenmarkt: Wie die Behörden versagten

Der amtsbekannter Kenianer, der nuneingewiesen wurde, attackierte schon zwischen Mitte Mai und Anfang Juni 2015 zwei Frauen mit Eisenstangen, ohne dass darauf konsequent reagiert wurde.
Der Beschuldigte am Montag vor Gericht
Wien

Prozess um Bluttat am Wiener Brunnenmarkt gestartet

Der Kenianer, der im Mai am Wiener Brunnenmarkt eine Frau mit einer Eisenstange erschlagen hat, steht heute vor Gericht. Ein Gutachten erhärtet den Verdacht auf Versäumnisse der Behörden.
Archivbild: Polizei am Tatort
Wien

Bluttat am Brunnenmarkt: Prozess am 28. November

Der 21-jährige Kenianer, der im Mai am Wiener Brunnenmarkt eine Frau erschlagen hat, soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.