Bei Razzien gegen das Kleine Glücksspiel wurden in Wien rund 370 Spielautomaten konfisziert. Laut Höchstgericht müssen einige nun zurückgegeben werden – obwohl sie nicht mehr aufgestellt werden dürfen.
Wien. Zwischen Sieg und Niederlage liegt ein schmaler Grat. Das trifft nicht nur auf Glücksspiele an sich zu, sondern auch auf die erbittert geführte juristische Auseinandersetzung zwischen Stadt Wien und den Automatenbetreibern. Konkret geht es um rund 370 Wettautomaten, die seit dem Verbot des Kleinen Glücksspiels von der Stadt beschlagnahmt wurden – mit der Begründung, die Automaten seien illegal betrieben worden.
Unterschiedliche Urteile
Vor einem Höchstgericht (Verwaltungsgerichtshof) hatte die Stadt noch einen Sieg errungen – womit die beschlagnahmten, illegal betriebenen Automaten an die Besitzer nicht retourniert werden mussten. Das zweite Höchstgericht, der Verfassungsgerichtshof, sah das (in einem ähnlichen Verfahren) anders. Hier wurde nun entschieden, dass sechs Betreibern die konfiszierten Glücksspielautomaten zurückgegeben werden müssen. Das bestätigt die zuständige Stadträtin, Ulli Sima, der „Presse“.