Jihadismus-Prozess vertagt

SALZBURG: PROZESS
SALZBURG: PROZESS(c) APA/BARBARA GINDL
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Ein Zeuge, der zwei mutmaßliche Jihadisten entlasten soll, wird ausgeforscht.

Salzburg. Ein großes Polizeiaufgebot vor und im Gerichtssaal und Zeugen, die via Videokonferenz aus einem Pariser Gefängnis zugeschaltet waren: Am Donnerstag wurde ein Prozess gegen zwei mutmaßliche Jihadisten am Landesgericht Salzburg fortgesetzt. Ein 26-jähriger Marokkaner und ein 41-jähriger Algerier, die im Herbst 2015 als Flüchtlinge nach Österreich gekommen waren, sollen als Kundschafter den Kreis der Paris-Attentäter unterstützt haben.

Die Anklage wirft ihnen die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vor. Die Männer bestreiten die Vorwürfe. Die beiden wurden am 18. Dezember 2015 im Flüchtlingslager an der Münchner Bundesstraße festgenommen. Wenige Tage zuvor waren zwei Flüchtlinge verhaftet worden, die bei der Vorbereitung der Anschläge vom 13. November 2015 mitgearbeitet haben sollen. Sie wurden mittlerweile an Frankreich ausgeliefert und am Donnerstag – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – als Zeugen per Videozuschaltung befragt. Geklärt werden sollte, ob sich die vier Männer kannten und ob sie Informationen ausgetauscht haben. Offenbar wurden die beiden in Salzburg Inhaftierten von den zwei mutmaßlichen IS-Anhängern in Frankreich bei der Videokonferenz entlastet.

Ein zentrales Beweisstück der Staatsanwaltschaft ist eine SIM-Karte, die sich in der Geldbörse des aus Algerien stammenden Flüchtlings befunden hatte. Auf dieser Karte waren Telefonnummern gespeichert, die zu verschiedenen Kontaktleuten des Islamischen Staats bzw. der Paris-Attentäter führten.

Der Prozess wurde Mitte Mai zur Einvernahme eines weiteren Zeugen vertagt. Konkret geht es um einen 41-jährigen Marokkaner, der zur fraglichen Zeit ebenfalls im Salzburger Flüchtlingslager gewesen sein soll. Er muss erst ausgeforscht werden – wegen eines negativen Asylbescheids hätte er am Mittwoch abgeschoben werden sollen, die Polizei traf ihn allerdings nicht an. (c.l.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.02.2017)

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