Im Schönbrunner Zoo wurde Vogelgrippe nachgewiesen: Ein Pelikan ist daran erkrankt und wurde eingeschläfert. Indessen gilt in Österreich weiter die Stallpflicht für Geflügel.
Wien. Die Vorsichtsmaßnahmen wurden getroffen – lange bevor österreichweit die Stallpflicht für Geflügel ausgerufen wurde (10. Jänner): Dennoch hat sich im Tiergarten Schönbrunn ein Krauskopfpelikan mit hochpathogener Vogelgrippe (Typ-A-Virus, Subtyp H5N8) infiziert. Und das, obwohl die Pelikane aus Schutz vor dem Virus in einem Zelt untergebracht sind.
Das erkrankte Tier musste am Mittwoch eingeschläfert werden. Es ist dies das erste Mal, dass im Tiergarten Schönbrunn ein Fall von Vogelgrippe aufgetreten ist, wie Tierarzt Thomas Voracek der „Presse“ bestätigte. Wie sich der Vogel anstecken konnte, obwohl er gar nicht ins Freie kam, ist unklar. Vermutet wird, dass die Infektion durch einen Wildvogel passiert ist. Etwa durch einen der Graureiher. Diese Tiere landen immer wieder im Zoo. Somit könnte die Ansteckung „über die Luft“ erfolgt sein, so der Veterinärmediziner. „Einen toten Vogel haben wir allerdings nicht gefunden.“
Zur Erklärung: Seit November 2016 breitet sich der H5N8-Erreger in Europa aus. 18 Staaten sind betroffen. Am Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der Ages (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) wurden bisher 1468 Proben von Wildvögeln und Hausgeflügel untersucht: Bei 146 Wildvögeln (darunter auch Graureiher) sowie in einem Puten- und einem Geflügelbetrieb wurde das Virus nachgewiesen. Alle Bundesländer bis auf Tirol waren zuletzt von der hochansteckenden Influenza betroffen.
Keine Gefahr für Menschen
Aber zurück zum Fall Krauskopfpelikan: Ob die anderen 20 Krauskopfpelikane ebenfalls infiziert sind, wird erst heute, Donnerstag, feststehen, bisher weisen sie laut Voracek aber keine Symptome auf. Von allen Pelikanen wurden Proben gezogen, die von der Ages untersucht werden.
Sollte ein Test positiv ausfallen, wird der Zoo in Abstimmung mit der MA 60 (Veterinärdienste und Tierschutz) weitere Schritte beraten. Als erste Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der übrigen Vögel im Tiergarten sind am Mittwoch vorübergehend das Vogel-, das Regenwald- und das Wüstenhaus für Besucher gesperrt worden.
Für Menschen besteht keine Gefahr – jedenfalls ist weltweit kein einziger Fall bekannt, bei dem der H5N8-Erreger auf Menschen übertragen wurde.
Schon Anfang Dezember, nach Ausbruch der Vogelgrippe in Europa und damit einen Monat, bevor die Stallpflicht für Geflügel in Österreich in Kraft getreten ist, hat sich der Schönbrunner Zoo in Abstimmung mit der MA 60 Schutzmaßnahmen für seine Vögel überlegt: Die Hühner sind seither im Stall, die Flamingos – noch immer – in ihrem Winterquartier und die Pelikane eben in einem Zelt. Besucher, die ins Wüsten- oder Regenwaldhaus wollten, mussten vor dem Betreten über eine Desinfektionsmatte gehen.
Einige Vogelarten verschont
In der Regel stecken sich vor allem jene Wildvögel mit dem H5N8-Virus an, die um Gewässer leben, sagt Voracek. Vermutlich deshalb, weil etwa an Seen viele Vogelarten zusammenkommen, was das Ansteckungsrisiko erhöhe. Dies wurde am Mittwoch von der Ages bestätigt – mit dem Hinweis, dass manche Vogelarten, etwa Enten, Gänse, Tauben, kaum erkranken oder zumindest keine Symptome zeigen; dennoch können diese Vogelarten Erreger weitergeben.
Wieso sich einige Vogelarten besonders oft, andere wiederum kaum oder gar nicht anstecken, sei bisher nicht seriös untersucht worden, erläutert Voracek.
Generell lässt sich sagen: Die Vogelgrippe ist jedenfalls für Geflügel hochansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Auch eine Ansteckung durch aufgewirbelten Staub ist möglich.
Wann in Österreich die sogenannte Geflügelpestverordnung (zentraler Punkt: die Stallpflicht) wieder aufgehoben wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2017)