Wie Parksheriffs nebenbei fahnden

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Bei der Parkraumüberwachung werden auch routinemäßig Kennzeichen nach Delikten überprüft. Das elektronische Parkpickerl löst sogar automatisch eine Fahndungsabfrage aus.

Wien. Parksheriffs stellen Strafzettel aus, wenn ein Auto unrechtmäßig in einer Kurzparkzone abgestellt ist. Doch die Daten der Autos, die sie überprüfen, werden auch gleich an den Polizeicomputer weitergegeben. Und dort wird überprüft, ob rund um das Fahrzeug Delikte vorliegen, die in die Kompetenz der Polizei fallen. Seit Februar 2014 findet diese Überprüfung regelmäßig statt. Von rund 20.000 Anfragen pro Tag ist die Zahl der Meldungen auf 80.000 gestiegen, sagt Wolfgang Schererbauer, Leiter der Wiener Parkraumüberwachungsgruppe.

Mitverantwortlich dafür ist auch das elektronische Parkpickerl, das ab November 2015 in Wieden und Margareten getestet und im September 2016 in allen Parkpickerlbezirken eingeführt wurde. „Das elektronische Pickerl hilft uns“, sagt Schererbauer, weil die Autodaten bei jeder Überprüfung gleich automatisch in den Polizeicomputer gespielt werden. So habe man seit Februar 2014 schon 614 gestohlene Fahrzeuge entdeckt, 531 gestohlene Kennzeichen gefunden und 7030 Autos entdeckt, die keine aufrechte Versicherung hatten. Daneben fand man auch 1431 Fahrzeuge, die zur Fahndung ausgeschrieben waren, weil sie im Zusammenhang mit Straftaten standen – etwa, wenn sie als Fluchtauto bei einem Banküberfall eingesetzt wurden.

Die Parksheriffs selbst bekommen von alldem allerdings nichts mit – sie kümmern sich lediglich um die Überwachung der Kurzparkzonen und der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung im ruhenden Verkehr, also ob ein Auto etwa zu weit aus dem Parkbereich heraussteht. Im Hintergrund aber wird, wenn der Polizeicomputer etwas in den gesendeten Autodaten findet, ein Einsatz gestartet.

Bis zu 3000 Anzeigen pro Tag

Das hängt damit zusammen, dass die Parkraumüberwachung der Stadt Wien mit September 2012 neu organisiert wurde – die Parksheriffs sind seit damals dienstrechtlich und ausbildungstechnisch der Polizei unterstellt, bezahlt werden sie aber von der Stadt Wien. Für sie gelten die gleichen Schutzmechanismen wie für Polizisten, dass also die Straftatbestände Widerstand gegen die Staatsgewalt und tätlicher Angriff auf einen Beamten gelten. Derzeit gehören zur Parkraumüberwachung 483 Kontrollorgane und 19 Polizisten. Etwa 300 sind jeden Tag unterwegs. Und der Bedarf steigt.

Verantwortlich dafür ist die sukzessive Ausweitung des Parkpickerls, etwa in Währing und Favoriten. Bis zu drei Mal pro Jahr wird das Aufnahmeprozedere durchgeführt. Laut Schererbauer gibt es pro Ausschreibung 500 bis 1000$Bewerbungen. Und seit die Polizei die Selektion vornehme, sei auch das Niveau gestiegen. So beschäftige man zunehmend Menschen mit Matura, zum Teil sogar Akademiker, „die draußen keinen Job mehr finden“. Das auch, um vom Image der alten Parkwächter wegzukommen. Nun seien Mitarbeiter auch dazu angehalten, sich „auf ein Mindestmaß an Diskussionen einzulassen“. Erklärungen wie „Lesen's nach, steht eh auf dem Zettel“ solle es nicht mehr geben.

Für den richtigen Umgang mit Autofahrern werden die Mitarbeiter auch in eigenen Seminaren zur Konfliktvermeidung trainiert. Aber auch darin, Gefahrenlagen zu erkennen. Tatsächlich komme es regelmäßig zu Übergriffen – allein im bisherigen Jahr habe es schon 22 Übergriffe und vier Verletzte gegeben. Im Vorjahr waren es insgesamt 60 Übergriffe, 2015 sogar 90. Dabei würden, sagt Schererbauer, viele gar nicht gemeldet – manche Beschimpfung würden die Parksheriffs einfach über sich ergehen lassen. Autofahrer, die sich ungerecht behandelt fühlen, melden sich auch häufig – rund 100.000 Anrufe gebe es pro Jahr. Allerdings würde jede Beanstandung fotografiert – viele Lenker würden ihr Vergehen einsehen.

Radklammer für Ausländer

Ausländische Fahrer, die sich lange vor der Strafe drücken konnten, werden seit Herbst 2012 speziell behandelt: Wird festgestellt, dass sie eine Übertretung begangen oder eine Strafe offen haben, wird eine Radklammer angelegt. Auch das läuft über die elektronische Abgleichung mit dem Polizeicomputer. 740 Mal ist das in den ersten zwei Monaten 2017 passiert, im Vorjahr gab es 4736 Fälle. Die Autos werden erst freigegeben, wenn Strafe bezahlt wurde. (eko/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.04.2017)

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