Heimliche Affäre endete vor Gericht

Symbolbild Straflandesgericht.
Symbolbild Straflandesgericht. (c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Schwere Erpressung wurde einer 39-jährigen Frau vorgeworfen. Sie soll von ihrem Liebhaber 200.000 Euro verlangt haben. Beweisen ließ sich das aber nicht.

Wien. „Eine verhängnisvolle Affäre“ – dieser Titel des US-Thrillers aus den 1980er-Jahren fällt einem ein, wenn man den Gerichtsakt liest: Ein verheirateter Mann (allerdings nicht wie im Film Anwalt, sondern Busfahrer) geht eine heimliche Affäre mit einer Frau ein. Diese, von Beruf Raumpflegerin, ist ebenfalls verheiratet. Eines Tages ist sie schwanger. Zwillinge kommen auf die Welt. Nicht ihr Ehemann, sondern der heimliche Geliebte ist der Vater. Da dieser keinen Unterhalt zahlen will, erpresst sie ihn. Und landet vor dem Strafrichter.

Gleich vorweg: Das mit der Erpressung hat der Staatsanwalt zum Kern seiner Anklageschrift gemacht. Beweisen lässt es sich nicht. Daher wird die Frau am Freitag von Richter Philipp Schnabl vom Straflandesgericht Wien freigesprochen. Übrigens bei gemessenen 29,6 Grad Celsius in einem nicht klimatisierten Saal.

Die Angaben des Busfahrers, er habe für die Kinder schon 47.000 Euro bezahlt, aber seine Geliebte habe 200.000 Euro verlangt und gedroht, wenn er nicht zahle, würde sie alles seiner Ehefrau verraten – diese Angaben halten der richterlichen Prüfung nicht stand. Der 44-jährige Mann kann für den Großteil der von ihm behaupteten Geldübergaben keine Belege vorweisen.

„Kinder können nichts dafür“

Die 39-jährige Angeklagte, vertreten von Anwalt Mirsad Musliu, erklärt: „Wir haben 2007 eine Affäre begonnen, ich wurde schwanger.“ Die Affäre soll vier Jahre gedauert haben. Nachdem die Zwillinge auf der Welt waren, größer wurden, ähnelten sie viel mehr dem Geliebten als dem Ehemann der Frau. Ein DNA-Test bestätigte die Vaterschaft des Geliebten.

Der leibliche Vater bleibt vor dem Richter dabei: Er wolle mit den Kindern nichts zu tun haben. Der Richter: „Sie sind aber unterhaltspflichtig. Als biologischer Vater tragen sie die Verantwortung. Die Kinder können ja nichts dafür.“

Sowohl der Busfahrer als auch die Putzfrau sind mittlerweile von ihren Ehepartnern getrennt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.07.2017)

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