AKH-Direktor wird Teil des Führungsteams im Wiener Krankenanstaltenverbund

Archivbild: Herwig Wetzlinge
Archivbild: Herwig WetzlingeAPA/PID/DAVID BOHMANN
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Ein Posten des dreiköpfigen Gremiums ist vakant geworden, nachdem der bisherige stellvertretende Generaldirektor Thomas Balazs nicht mehr verlängert wurde. AKH-Direktor Herwig Wetzlinger ist damit auch für das Krankenhaus Nord zuständig.

Im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) gibt es personelle Neuerungen: Der AKH-Direktor Herwig Wetzlinger wird Teil des interimistischen Führungsteams des städtischen Spitalsbetreibers. Ein Posten des dreiköpfigen Gremiums ist vakant geworden, nachdem der bisherige stellvertretende Generaldirektor Thomas Balazs nicht mehr verlängert wurde. Sein Vertrag läuft Ende März 2018 aus.

Konkret sieht die KAV-Leitung künftig so aus: Die bisherige Direktorin für Organisationsentwicklung und Personal, Evelyn Kölldorfer-Leitgeb, übernimmt ab sofort die Funktion der stellvertretenden Generaldirektorin, informierte das Büro von Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) am Montag in einer Aussendung. Wetzlinger wird Direktor für die Bereiche Finanz, Recht, Einkauf und nicht-klinischer Bereich. Damit ist er auch für das von Bauverzögerungen und Kostenüberschreitungen in die Schlagzeilen geratene Krankenhaus Nord verantwortlich.

Seine Spitzenfunktion im AKH wird er weiterhin ausüben. Wetzlinger ist seit Dezember 2014 Chef des Wiener Allgemeinen Krankenhauses. Michael Binder bleibt medizinischer Leiter des KAV und Direktor für Health Care Management, Clinical Research Center und das Transformationsprogramm.

Der Sessel des Generaldirektors im KAV ist seit dem unfreiwilligen Abgang von Udo Janßen im März 2017 unbesetzt. Interimistisch führt ein Dreierteam den städtischen Konzern. Die neue Führung wird erst ausgeschrieben, wenn die neue Rechtsform des Krankenhausträgers - er wird ja bekanntlich in eine Anstalt öffentlichen Rechts mit mehr personellen und finanziellen Entscheidungskompetenzen umgewandelt - unter Dach und Fach ist. Die geänderte Organisationsform soll per 1. Jänner 2019 wirksam werden.

(APA)

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