Ungarn: Verfassungsgericht hebt Hakenkreuz-Verbot auf

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Das Tragen von Symbolen der Willkürherrschaft ist in Ungarn verboten. Das Gesetz verletzt laut Höchstgericht das Recht auf Meinungsäußerung.

Das ungarische Verfassungsgericht hob ein Verbot auf, wonach das öffentliche Tragen von Symbolen der Willkürherrschaft verboten ist. Zu diesen zählen Roter Stern und Hakenkreuz, Hammer und Sichel sowie SS-Zeichen. Laut Urteil würde der einschlägige Paragraf des Strafgesetzes mit dem Verbot die "Freiheit der Meinungsäußerung verletzen". Das Gericht bestätigte zwar, dass ein Verbot im Sinne des Schutzes der Menschenwürde und verfassungsmäßigen Wertordnung begründet sei. Im Strafgesetzbuch sei dies jedoch nicht eindeutig und umfassend geregelt. Die Bestimmung wird am 30. April 2013 außer Kraft gesetzt. Damit hat die Legislative Zeit, eine neue Verbotsregelung zu beschließen.

Roter Stern und Hakenkreuz gleichgestellt

Der Antrag auf Außerkraftsetzen der Bestimmung wurde von dem ungarischen kommunistischen Politiker Attila Vajnai noch 2008 gestellt. Vajnai war wegen ständigen Tragens des Roten Sterns 2007 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Begründet wurde das Urteil vom Gericht damit, dass der Rote Stern, Hakenkreuz und Hammer und Sichel zu Symbolen der Willkürherrschaft gehören. Das Tragen dieser Symbole war im April 1993 in Ungarn gesetzlich verboten worden und führte zu heftigen Debatten unter Altkommunisten und Neofaschisten. Vor allem die Mitglieder der ungarischen kommunistischen Arbeiterpartei protestieren gegen die Gleichstellung von Hakenkreuz und Rotem Stern.

Vajnai hatte inzwischen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einen Prozess gegen Ungarn gewonnen, der den Roten Stern nicht als ausschließliches Symbol der Willkürherrschaft bezeichnete. Daraufhin ging Vajnai erneut vor das ungarische Verfassungsgericht.

(APA)

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