Slowenien: Hafturteil gegen Ex-Premier Janša

Hafturteil Ex-Premier Janša
Hafturteil Ex-Premier Janša(c) REUTERS (SRDJAN ZIVULOVIC)
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Wegen illegaler Parteispenden wurde der ehemalige Regierungschef zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Aufgedeckt wurde der Fall in der Steiermark.

Ljubljana. Turbulente Szenen vor dem Gerichtsgebäude in Ljubljana: Bereits vor dem Beginn der Urteilsverkündung im Fall Patria haben sich gestern, Mittwoch, mehrheitlich Anhänger des ehemaligen Premierministers Janez Janša eingefunden, um ihr politisches Idol lauthals zu unterstützen. Der Chef der Slowenisch-Demokratischen Partei (SDS) sei „slowenische Qualität“, stand auf Plakaten, und auch, dass eigentlich die politischen Gegner des konservativen Politikers ins Gefängnis müssten.

Die Entscheidung im wichtigsten aktuellen Gerichtsverfahren Sloweniens, das seit September 2011 verhandelt worden war, wurde mit Hochspannung erwartet: Janša und seinen Mitangeklagten, die ihre Unschuld beteuert hatten, war vorgeworfen worden, gegen Geld für die SDS-Parteikasse eine Ausschreibung zugunsten finnischer Patria-Radpanzer beeinflusst zu haben.

Die Anklage konzentrierte sich auf eine Fülle belastender Indizien. Mit konkreten Beweisen für eine Geldübergabe an Janša oder Vertreter seiner Partei hatte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht aufwarten können.

Im größten Gerichtssaal des Landes, in dem 90 Zuhörer Platz fanden, setzte Richterin Barbara Klajnšek kurz nach 11 Uhr vormittags zu einer fast zweistündigen Verlesung ihres Richterspruchs an, die wiederholt durch Raunen vonseiten der Janša-Fans unterbrochen wurde. Unerwartet hart verurteilte Klajnšek den ehemaligen Premierminister zu zwei Jahren Haft. Zwei Mitangeklagte bekamen je 20 Monate, alle Verurteilten müssen zudem je 37.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Das Urteil für zwei weitere Angeklagte steht noch aus, der in Slowenien bestens vernetzte Waffenlobbyist und ehemalige Formel-1-Rennstallbesitzer Walter Wolf sowie ein Janša-naher Geschäftsmann sind dem Prozess aus gesundheitlichen Gründen ferngeblieben. Alle Verurteilten gehen in Berufung, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verbindungen nach Österreich

Eine besondere Rolle im Prozess in Ljubljana hat Österreich gespielt. Ein pflichtbewusster steirischer Bankangestellter hat die Causa 2007 ins Rollen gebracht – er hat eine auffällige Transaktion bei der Geldwäschestelle des Innenministeriums angezeigt. Ohne dies schlüssig erklären zu können, hatte der Wiener Waffenlobbyist Hans-Wolfgang Riedl 2,3 Millionen Euro auf ein Konto von Walter Wolf überwiesen. Riedl, der in Slowenien für den finnischen Patria-Konzern lobbyiert hatte, wurde im April wegen Bestechung slowenischer Amtsträger vom Landesgericht Wien zu drei Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Obwohl diese Wiener Entscheidung, die ebenfalls noch nicht rechtskräftig ist, keinen formalen Einfluss auf das Urteil in Ljubljana haben konnte, ist sie in Slowenien als wichtiges Signal wahrgenommen worden.

Janšas Auszug aus dem Gerichtsgebäude wurde gestern zu einer Mischung aus Verfolgungsjagd und Triumphzug: Dutzendschaften von Fotografen und TV-Teams verfolgten den Politiker, der gleichzeitig auch von hunderten Fans begleitet wurde.

Bisher hatte Janša gerichtliche Niederlagen stets in Erfolge umwandeln können: Als der damalige Journalist 1988 von den kommunistischen Machthabern wegen Preisgabe von Militärgeheimnissen verurteilt wurde, war dies nicht nur ein Anfang der slowenischen Unabhängigkeit, sondern auch der Beginn seiner Politikerkarriere.

Und obwohl Janša anschließend kämpferisch erklärte, dass das Urteil eine Schande sei, und darauf anspielte, dass möglicherweise Ex-Staatspräsident Milan Kučan seine Finger im Spiel gehabt hatte, haben sich die Zeiten geändert: Der erfahrene Politiker hatte auch Tränen in seinen Augen, und er wirkte gebrochen.

Auf einen Blick

Sloweniens ehemaliger Regierungschef Janez Janša wurde am Mittwoch zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er soll Provisionen für Waffenkäufe in die Kasse seiner Partei umgeleitet haben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Janša hat Berufung eingelegt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.06.2013)

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