Neue Hürde für EU-USA-Handelszone

Datenschutz. NSA-Affäre dürfte bevorstehende Freihandelsverhandlungen belasten.

[Brüssel/la] Die Aktivitäten der Datensammler der NSA sind ein weiteres Hindernis auf dem Weg zum transatlantischen Freihandelsabkommen. Nachdem Frankreich den Kultursektor zur Tabuzone in den demnächst beginnenden Verhandlungen zwischen Brüssel und Washington erklärt hat, dürfte nun der Datenschutz an der Reihe sein: So hat sich das Europaparlament bereits dagegen verwehrt, den EU-Datenschutz im Rahmen der Verhandlungen zu thematisieren - im Lichte der jüngsten Enthüllungen dürfte auch die Kompromissbereitschaft in den EU-Hauptstädten enden wollend sein.

Dass der Umgang mit personenbezogenen Daten immer wieder für Unmut sorgt, hat fundamentale Gründe: Anders als in der EU gelten derartige Daten in den USA nicht als Teil der Privatsphäre, auch gibt es in Washington keine eigene Datenschutzbehörde. Diese Differenzen sind wohl dafür verantwortlich, dass es zwischen Europa und den USA nach wie vor kein Grundsatzabkommen über die Parameter beim Datenschutz gibt. Justizkommissarin Viviane Reding wollte 2010 mit den Verhandlungen beginnen, bis dato ist es beim guten Willen geblieben.

Die Inkompatibilität wird regelmäßig sichtbar - etwa als Google im Vorjahr versuchte, personenbezogene Daten aus verschiedenen Google-Diensten zu verknüpfen, was zu Rechtsproblemen in der EU geführt hätte. Auch das 2012 vom EU-Parlament gekippte internationale Urheberrechtsabkommen Acta wäre ein Fall für den Datenschutzbeauftragten - denn es hätte Internetprovider dazu verpflichtet, ihre Kunden wegen möglicher Verletzungen des Urheberrechts zu überwachen.

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